Girokonto für jeden – Nicht Gesetz, aber Empfehlung des ZKA
Es ist nicht gesetzlich verankert in Deutschland, dass jeder Mensch ein Girokonto eröffnen können muss, was in großer Vielzahl immer wieder dazu geführt hat, dass Menschen die Eröffnung eines Girokontos bei einer Bank verweigert wurde. Seit dem Jahr 1995 gibt es inzwischen eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses, ZKA, in der die Banken sich bereit erklären, ein Girokonto einzurichten für jedermann, auf Guthabenbasis. Dies hilft gerade jenen Menschen, die negative Einträge in der Verbraucherauskunftei Schufa haben und die so „auf normalem Wege“ kein Girokonto mehr erhalten können. Allerdings ist es leider so, dass die Empfehlung nicht immer umgesetzt wird und vielen Banken sich der Empfehlung zum Girokonto für jeden gerne entziehen. Der Bankenverband veröffentlichte deshalb heute nochmals gezielt Informationen, um hier Klarheit zu schaffen über diese Empfehlung, in der die Banken sich zur Eröffnung von Girokonten auf Guthabenbasis bereiterklärt haben:
Ein Girokonto für jedermann
„Rund 93 Millionen Girokonten gibt es in Deutschland. Das ist mehr als je zuvor – und mehr, als die Bundesrepublik Deutschland Einwohner hat. Ohne Kontoverbindung ist die Zahlung von Lohn und Gehalt, von Miete, Strom-, Wasser- oder auch der Telefonrechnung heutzutage nicht mehr vorstellbar. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Kreditwirtschaft haben deshalb bereits 1995 eine Empfehlung zum Girokonto für jedermann ausgesprochen. Damit erklären sich die Banken bereit, jeder Person grundsätzlich auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Auch ein negativer Eintrag bei der SCHUFA ist allein kein Hindernis, solch ein Konto zu erhalten.
Möchte sich ein Verbraucher darüber beschweren, dass eine Bank ihm kein solches Girokonto auf Guthabenbasis einrichten oder ihm ein solches kündigen will, kann er sich für die privaten Banken an die Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes wenden – mehr Informationen sind dazu auch im Internet unter www.bankenombudsmann.de zu erhalten. Unabhängige Ombudsleute überprüfen dann kurzfristig und kostenlos, ob die Bank die ZKA-Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ auch beachtet hat.
Wissenswertes zum Girokonto als Schlüssel für viele Bankdienstleistungen, nicht nur für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, sondern auch für Wertpapiergeschäfte oder die Kreditaufnahme, hat der Bankenverband in seiner vollständig aktualisierten, dritten Auflage der Broschüre „Das Girokonto für Privatkunden“ zusammengestellt.“ (Quelle: Bankenverband)