Gold ins Pfandleihhaus bringen statt verkaufen
Goldmünzen, Goldbarren und Goldschmuck im Pfandleihhaus versetzen
Die Zeiten sind gut für Menschen, die Gold besitzen. Doch immer wieder sorgen finanzielle Engpässe dafür, dass das Gold dann verkauft werden sollte, um wieder flüssig zu sein. Viel besser ist es jedoch oft, das Gold ins Pfandleihhaus zu bringen statt es zu verkaufen.
Dies sagt auch der Verbandsgeschäftsführer des Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes, ZdP, Wolfgang Schedl: „Wir können nur jedem raten, vor dem Verkauf von Goldschmuck mehrere Angebote einzuholen. Die Praxis zeigt, dass Pfandleiher Gold oft höher beleihen, als der Verkauf bringt.“
Zudem schrieb der ZdP in einer Pressemitteilung im März dieses Jahres: „Das Prinzip Geld gegen Gold im Leihhaus nimmt dem Kunden jedes Risiko“, so Verbandsgeschäftsführer Schedl: Der Eigentümer kann das Edelmetall oder den verpfändeten Schmuck nach Rückzahlung des gewährten Darlehens und Erstattung von Zinsen und Gebühren auch bei gestiegenem Goldpreis zum ursprünglichen Beleihungswert wieder auslösen oder –beispielsweise wenn der Goldpreis deutlich steigt – gelassen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist versteigern lassen. Bringt das Gold dann mehr als Kreditsumme und Beleihungskosten ausmachen, steht dem ursprünglichen Besitzer der Mehrerlös zu. Er kann ihn sich innerhalb von zwei Jahren im Pfandleihhaus abholen.“