Hartz IV 2018 neue Regelsätze
Auf kommenden Januar werden die Hartz IV Regelsätze erhöht. Alleinstehende erhalten dann 416 Euro im Monat statt wie bisher 409 Euro. Bei Paaren erhält jeder der Partner 374 Euro statt bisher 368 Euro. Für Kinder bis zu 6 Jahren gibt es in Zukunft 240 Euro monatlich. Kinder ab 6 bis 13 Jahren erhalten ab 2018 296 statt 291 Euro. Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit erhalten 316 Euro, und damit 5 Euro mehr als bisher.
Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) über die Hartz IV Erhöhung zum 1. Januar 2018: „Die Anpassung der Regelsätze erfolgt nach einem klaren und transparenten Mechanismus. Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe nehmen an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teil. Das System der Grundsicherung ist leistungsstark und sucht seinesgleichen in Europa und der Welt. Die Leistungen sichern das Existenzminimum, daher richten sich all unsere Anstrengungen darauf, die Hilfebedürftigkeit der Menschen zu beenden und den Anschluss ans Arbeitsleben herzustellen.“
Regelbedarfsstufen 2017 und 2018 in Euro je Monat
Regelbedarfsstufe (RBS) | 2017 | ab 1. Januar 2018 | Veränderung |
---|---|---|---|
RBS 1: Einpersonenhaushalte | 409 | 416 | +7 |
RBS 2: Paare je Partner | 368 | 374 | +6 |
RBS 3: In Einrichtungen | 327 | 332 | +5 |
Kinder im Alter von | |||
RBS 4: 14 bis 17 Jahre | 311 | 316 | +5 |
RBS 5: 6 bis 13 Jahre | 291 | 296 | +5 |
RBS 6: 0 bis 5 Jahre | 237* | 240* | +3 |
Quelle Tabelle und Zitat: Bundesministerium für Arbeit und Soziales