Hartz IV Regelsätze 2012
Ab kommendem Jahr neue Regelbedarfsätze für Arbeitssuchende
Ab kommendem Jahr gibt es mehr in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Regelbedarfsätze werden erhöht. Über die neuen Hartz IV Regelsätze 2012 erhalten alle Bedarfsgemeinschaften bis Ende dieses Jahres einen schriftlichen Bescheid von der Bundesagentur für Arbeit.
Hartz IV Regelsätze 2012
Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld („Hartz IV“) erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 374 €. Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab 1.1.2012 im Einzelnen:
Regelbedarfsstufe 1 | |
(alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte): | 374€ |
Regelbedarfsstufe 2 | |
(jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): | 337€ |
Regelbedarfsstufe 3 | |
(erwachsene Leistungsberechtigte, die in keinen
eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): |
299€ |
Regelbedarfsstufe 4 | |
(Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): | 287€ |
Regelbedarfsstufe 5 | |
( Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): | 251€ |
Regelbedarfsstufe 6 | |
(Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): | 219€ |
Einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus.
Alle Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid der Bundesagentur für Arbeit über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit Pressemitteilung