Höhere Freigrenzen beim P-Konto 2024
Es stehen höhere Freigrenzen beim P-Konto 2024 an. Der Pfändungsschutz-Konto Freibetrag steigt zum 1. Juli dieses Jahres.
Höhere Freigrenzen beim P-Konto 2024
Ab dem kommenden Monat gilt als Pfändungsfreibetrag für P-Konten der Grundfreibetrag von monatlich 1.500 Euro. Guthaben auf dem Girokonto und anderen Konten, die als P-Konto geführt werden, sind bis zu diesem Freibetrag vor Pfändungen geschützt.
Höhere Pfändungsfreibeträge bei Unterhaltspflicht
Für Kontoinhaber, die unterhaltspflichtig sind, gelten höhere Freigrenzen beim P-Konto 2024. Diese liegen bei zusätzlich 561,43 Euro im Monat für die erste Person. Ab der zweiten bis maximal fünften, für die eine Unterhaltspflicht besteht, liegt der Freibetrag bei monatlich je 312,78 Euro.
Girokonto in Pfändungsschutz-Konto umwandeln
Um ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, sind keine Unterlagen erforderlich. Bei den meisten Banken und Sparkassen kann dies im Girokonto Online Banking selbst umgewandelt werden durch einen oder wenige Klick(s). Dann wird der Grundfreibetrag automatisch festgesetzt und das Konto ist bis zu dessen Erreichen vor Pfändungen geschützt.
Bestehen Unterhaltspflichten, muss der Bank hierfür ein Nachweis erbracht werden, damit der Pfändungsfreibetrag entsprechend angehoben werden kann.
Kostenlose Nachweise zur Erhöhung des Freibetrags auf dem P-Konto können erbringen:
- Jobcenter und andere Sozialleistungsträger
- Arbeitgeber
- gemeinnützige Schuldnerberatungen
- gemeinnützige Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
Gegen Gebühr ist es außerdem möglich, von Steuerberatern oder Anwälten die jeweiligen Bescheinigungen für Freibetrags-Erhöhungen für Pfändungsschutz-Konten zu erhalten.
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