Immobilien als Kapitalanlage
Hauskauf als Geldanlage - Praxistipps für die richtige Mieterwahl
Ob unser Geld morgen noch so viel wert ist, wie wir es hoffen, ist mehr als fraglich. Niemand weiß, was aus der Eurozone werden wird. Da greifen viele zu einer Immobilie als Kapitalanlage, doch so mancher ist irgendwann ernüchtert aufgrund Mietern, die eher so gar nicht in ihr Haus passen. Doch es gibt sie, die Praxistipps für die richtige Mieterwahl, die einen Hauskauf als Geldanlage doch sinnvoll und empfehlenswert erscheinen lassen.
Immobilien als Kapitalanlage
„Acht Praxistipps für die richtige Mieterwahl von den ING-DiBa-Experten
Die vermietete Immobilie gilt nach wie vor als eine besonders solide und weitgehend inflationsgeschützte Form der Geldanlage. Sie wird daher vor allem von sicherheitsorientierten Investoren bevorzugt. Doch längst nicht immer erfüllt sich die Hoffnung auf eine langfristige und berechenbare Rendite. Etwa jeder fünfte Vermieter fährt sogar Verluste ein, stellte das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in einer jüngst veröffentlichten Studie fest. Und wenn dann auch noch der ein oder andere Mieter den Mietpreis kürzt, die Nebenkostenabrechnung anzweifelt oder eine geplante Modernisierung ablehnt, macht diese Form der Kapitalanlage nicht mehr allzu viel Spaß.
Häufig lässt sich der Stress jedoch vermeiden, wenn der Vermieter im Vorfeld einige bewährte Praxistipps beachtet. So zahlt es sich für Vermieter fast immer aus, sich für die Suche nach einem geeigneten Mieter ausreichend Zeit zu nehmen. Wer seine Wohnung an einen seriösen und solventen Partner zu einem fairen Mietpreis dauerhaft vermietet, kann langfristig eine angemessene Rendite erzielen.
Hier die acht wichtigsten Praxistipps:
- Der potenzielle Mieter sollte zur sozialen Grundstruktur des Hauses passen. So macht es zum Beispiel wenig Sinn, einem älteren Ehepaar eine Wohnung in einem Haus zu vermieten, in dem ansonsten nur kinderreiche Familien leben – oder umgekehrt. Ansonsten ist Streit oft vorprogrammiert.
- Um den künftigen Mieter näher kennenzulernen, sollte der Vermieter ihn fragen, ob er ihn in seiner bisherigen Wohnung zur Klärung von Vertragsdetails aufsuchen kann. So kann er sich ein gutes Bild davon machen, in welchen Lebensumständen sein potenzieller Vertragspartner lebt.
- Dass sich der Vermieter vor Vertragsabschluss den Personalausweis des Interessenten zeigen lässt, gehört zu den Selbstverständlichkeiten. Ein Einkommensnachweis in Form einer Gehaltsabrechnung oder eines Steuerbescheids erscheint ebenfalls angebracht. Clevere Vermieter bitten in diesem Punkt den Interessenten ganz offen um Verständnis dafür, dass sie die Wohnung nur ungern ohne einen solchen Nachweis vermieten würden. Zudem sichern sie absolute Vertraulichkeit zu.
- Grundsätzlich können Vermieter über den Miet-Interessenten eine Schufa-Auskunft einholen. Aber aufgepasst: Vor jeder Bonitätsprüfung ist das Einverständnis des potenziellen Mieters zwingend erforderlich.
- Der Vermieter sollte sich eine vom Miet-Interessenten unterzeichnete schriftliche Selbstauskunft geben lassen. Muster-Formulare gibt es zum Beispiel im Internet. Macht der Mieter hierin bewusst falsche Angaben, kann der Mietvertrag später angefochten werden.
- Ein eindeutig formulierter Mietvertrag hilft häufig, Konflikte zu vermeiden. Nützlich für Vermieter sind sogenannte Muster-Mietverträge, wie sie zum Beispiel im Schreibwarenhandel oder im Internet erhältlich sind.
- Generell gilt: Erst Geld, dann gibt es den Schlüssel. Vor dem Einzug sollte der Mieter daher zumindest einen Teil der Kaution sowie die erste Monatsmiete überweisen.
- Eine Kaution hilft dem Vermieter, eventuelle spätere Ausfälle bei den Mietzahlungen auszugleichen. Nach dem Gesetz darf die Kaution höchstens drei Netto-Kaltmieten betragen, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Allerdings kann der Mieter die Kaution auch in drei Raten zahlen, die erste ist dann zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Außerdem gilt es, im Mietvertrag festzuschreiben, wie die Kaution während der Mietdauer angelegt wird. Die Kaution und die erzielten Zinsen sind zwar nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzuzahlen. Der Vermieter sollte sich damit jedoch so lange Zeit lassen, bis geklärt ist, ob noch finanzielle Ansprüche gegenüber dem Mieter bestehen.“
Quelle Praxistipps: ING-DiBa