Insiderhandel ist kein Kavaliersdelikt – Bislang höchste Haftstrafe in deutschem Insiderverfahren
Das Landgericht Frankfurt a. M. hat heute die bisher höchste Haftstrafe in einem deutschen Insiderverfahren ausgesprochen. Dies gab die BaFin in einer Pressemitteilung bekannt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, die deutsche Finanzaufsicht, hatte den Angeklagten mehrfach angezeigt. Außerdem hatte die BaFin den eigenen Angaben nach „das Ermittlungs- und Gerichtsverfahren durch verschiedene Stellungnahmen und Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung unterstützt.“
Insiderhandel ist kein Kavaliersdelikt
Schließlich verändert dieser den Kurs einer Aktie, wenn jemand Insiderinformationen dazu nutzt, in großem Stil an der Börse zu handeln. Nicht immer ist es möglich, Insiderhandel nachzuweisen. In diesem Fall kam das Gericht in Frankfurt zu einem Urteil und verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. So hoch wurde bislang keine Strafe verhängt bei einem Insiderverfahren in Deutschland. Den Erkenntnissen der BaFin nach soll der Angeklagte „zwischen Mai 2018 und Februar 2020 Aktien und Derivate diverser Emittenten gehandelt und dabei insgesamt rund 8,5 Millionen Euro eingesetzt, vorwiegend vor Übernahmeangeboten“.
Auch der Insider Tippgeber wurde verurteilt
Die Insiderinformationen, so die BaFin, „kamen von einem ehemaligen Mitarbeiter einer Investmentbank, die an fast allen betroffenen Übernahmen beratend beteiligt war. Der Tippgeber wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.“
Die Pressemitteilung der BaFin zur heutigen Urteilsverkündung ist auf der Website der deutschen Finanzaufsicht zu finden.