Kfz-Haftpflicht Kündigungsstichtag 2016 nicht verpassen!
Nur noch wenige Tage lang ist es möglich, seine Kfz-Versicherung 2016 ordentlich zu kündigen, um die Kfz-Haftpflicht auf 2017 wechseln zu können. Der Kündigungsstichtag ist der 30. November. Bis dahin muss das Kündigungsschreiben beim derzeitigen Autoversicherer eingehen. Danach ist ein Wechsel des Kfz-Versicherers nur noch außerordentlich möglich. Das heißt, dann, wenn ein Grund eintritt, der eine Kündigung nach dem Sonderkündigungsrecht möglich macht.
Um seine reguläre Kündigung der Kfz-Versicherung für dieses Jahr noch rechtzeitig zu versenden, empfiehlt es sich, bald zu handeln. Es ist zu empfehlen, die Kündigung einige Tage vor dem Kündigungsstichtag zu verschicken, und möglichst per Einschreiben zu versenden. So ist davon auszugehen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Autoversicherer eintrifft, und es ist ein Nachweis vorhanden, dass die Kündigung auch abgeschickt wurde. Am besten ist beim Wechsel der Kfz-Versicherung auf 2017 das Versenden des Kündigungsschreibens per Einschreiben mit Rückschein. Der Abgabebeleg für das Einschreiben, auf dem die Sendungsnummer zur Verfolgung des Sendestatus steht, sollte zudem gut aufbewahrt werden.
Um eine neue Autoversicherung für 2017 zu finden, kann ein Kfz-Rechner, der verschiedene Kfz-Tarife miteinander vergleicht, eine gute Möglichkeit sein.