Kfz-Versicherung Wer übernimmt die Hagelschäden und Gewitterschäden?

In einigen Teilen von Deutschlands ging es heute Nacht wieder zur Sache, unter anderem krachte über Hannover ein starkes Gewitter. Für viele Autofahrer bedeutet dies danach oft, dass sie Hagelschäden und Gewitterschäden an ihrem Fahrzeug haben. Doch wer übernimmt diese Unwetterschäden eigentlich, die Kfz-Versicherung? Der ADAC hat in einer aktuellen Presseinfo eine Antwort darauf gegeben.

Teilkasko zahlt bei Hagel, Sturm und Blitz

„Bei Unwetterschäden am Auto erst mit Versicherung sprechen

Juli und August sind die Monate extremer Wetterphänomene: Tropische Temperaturen mit Werten weit über der 30 Grad-Marke wechseln sich mit heftigen Gewittern mit Hagel, Sturm und Blitz ab. Ein Trost, wenn es dabei zu Schäden am Auto kommt: Die Teilkasko-Versicherung deckt in der Regel die Schadenskosten.

Bevor ein beispielsweise durch Hagelkörner beschädigter Wagen in die Werkstatt gebracht wird, muss sich der Fahrzeughalter mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Denn im Leistungsumfang des Anbieters kann eine Werkstattbindung vereinbart sein. Dann muss der Versicherte eine Kfz-Werkstätte ansteuern, die die Gesellschaft vorgibt. Zudem muss der Versicherung die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden vor der Reparatur begutachten zu lassen. Denn anders als bei einem Unfall mit Fremdverschulden darf der Versicherte in der Kaskoversicherung keinen eigenen Sachverständigen einschalten.

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des entstandenen Schadens oder die Art der Reparaturdurchführung, muss ein Sachverständigenverfahren für Klärung sorgen.“

Quelle Pressemitteilung: ADAC