Kindergeld für Studenten
Wie Studenten Kindergeld bekommen
Das Studentenleben ist im Normalfall vor allem in finanzieller Hinsicht hart, so dass jede zusätzliche finanzielle Unterstützung natürlich mehr als hilfreich ist. Eine dieser Finanzspritzen ist das Kindergeld für Studenten, welches ab der Geburt und maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausgezahlt wird, falls keine anrechenbare Zeit für Wehr- oder Ersatzdienst angerechnet werden kann. Anfangs erhalten dies die Eltern für ihre Kinder, jedoch ist es üblich, dass Studenten das für sie gezahlte Kindergeld für ihren eigenen Lebensunterhalt nutzen können, um finanzielle Härten abzufedern. Die aktuelle Höhe (2010) des Kindergeldes beträgt 184 Euro für die ersten beiden Kinder, 192 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für jedes weitere.
Kindergeld für Studenten wird nur bei geringem Einkommen ausgezahlt
Wer Kindergeld für Studenten beantragen möchte, muss nachweisen, dass seine Einkünfte aktuell einen Betrag von 8.004 Euro jährlich nicht übersteigen. Dabei geht es um die Einkünfte des Studenten, wobei die Einkünfte der Eltern natürlich unberücksichtigt bleiben. Wer diese Grenze überschreitet, verliert den Anspruch auf das Kindergeld für Studenten und muss im schlimmsten Fall bereits erhaltenes Kindergeld zurückzahlen. Gerade deshalb bietet sich für Studenten bis zum 25. Lebensjahr als Nebenerwerb ein Minijob an, weil dieser die Einkommensgrenze nicht sprengt.
Anträge auf Kindergeld für Studenten müssen jährlich bestätigt werden
Wurde der Antrag auf Kindergeld für Studenten einmal bewilligt, fragt die zuständige Familienkasse normalerweise mindestens einmal im Jahr an, ob sich am Ausbildungsstatus des Studenten etwas verändert hat. Diese Prozedur wird bei weiterem Studienverlauf einfach mit Versendung einer Studienbescheinigung beendet, so dass die Familienkasse einen Nachweis in den Händen hält.