Klage gegen 01056-Anbieter PM2 – vzbv hat Unterlassungsklage eingereicht
Die Preiserhöhung beim Vorwahl-Anbieter PM2 (01056) und die gleichzeitige Abschaffung der Preisansage hat den Verbraucherzentrale Bundesverband auf den Plan gerufen. Der vzbv fordert eine Pflicht zur Preisangabe bei Vorwahlnummer und hat zugleich Unterlassungsklage gegen PM2 eingereicht.
Preisansage bei Vorwahlnummern muss Pflicht werden
“Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Klage gegen Anbieter PM2 (01056) ein
Eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei Vorwahlnummern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anlass ist der aktuelle Fall des Anbieters PM2, der seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte. Gegen das Unternehmen hat der vzbv inzwischen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Aus seiner Sicht handelt der Anbieter wettbewerbswidrig.
Trotz der Zunahme von Telefon-Flatrates nutzen Verbraucher weiterhin so genannte Call-by-Call-Vorwahlen, um gerade bei teuren Auslandsverbindungen Kosten zu sparen. Die Rechnung geht leider nicht immer auf, wie der Fall des Telefonanbieters PM2 zeigt.
Pflicht zur Preisansage
Zahlreiche Kunden sind nun mit horrenden Rechnungen konfrontiert. Der vzbv fordert die Politik zum Handeln auf: “Der Gesetzgeber muss für die nötige Preistransparenz sorgen. Dazu ist eine Ansagepflicht erforderlich”, so Vorstand Gerd Billen.
Änderung des Telekommunikationsgesetzes nötig
Der vzbv hatte sich bereits bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2005 für eine gesetzliche Preisansagepflicht stark gemacht. Aktuell steht eine erneute Änderung des Gesetzes an. “Eine günstige Gelegenheit für eine Neuregelung der Preisansagepflicht “, meint Billen.
Die Verbraucherzentralen raten im Fall des Anbieters PM2 zum Widerspruch und bieten Betroffenen Beratung an. Einen Musterbrief können Verbraucher auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen herunterladen.
Die Webseite der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes erreichen Sie unter www.verbraucherzentrale.de.“
Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv