Krankenkassenbeiträge sinken 2015 – Änderung beim Zusatzbeitrag
Ab 1. Januar 2015 gelten für die Krankenkassenbeiträge neue Regeln. Ab kommendem Jahr wird der Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung von bislang 15,5 Prozent auf nur noch 14,6 Prozent sinken. Jeweils die Hälfte übernehmen dabei Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der Anteil des Arbeitgebers wird dabei auf 7,3 Prozent festgeschrieben werden. Gestrichen wird dabei der Sonderbeitrag des Arbeitnehmeranteils, der bisher bei 0,9 Prozent lag.
Neue Beitragshöhe für Gesetzlich Krankenversicherte
Mit der neuen Beitragshöhe wurde vom Bundestag nun verabschiedet, was längst geplant war. Die Höhe der Beiträge für die Gesetzlichen Krankenkassen werden gesenkt. Doch wer sich über die Senkung der Krankenkassenbeiträge auf das kommende Jahr freut, der hat sich vielleicht zu früh gefreut. Denn auch bei den Zusatzbeiträgen gibt es eine wichtige Änderung.
Zusatzbeiträge nicht pauschal – sondern nach Höhe des Einkommens
Wenn eine Krankenkasse bislang Zusatzbeiträge erhob, galten diese für alle Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse. Damit ist ab 2015 Schluss, die Zusatzbeiträge werden dann nicht mehr pauschal festgelegt, sondern nach der Höhe des Einkommens des Gesetzlich Krankenversicherten berechnet. Für Gutverdiener bedeutet dies: der Zusatzbeitrag, den sie zahlen müssen, könnte ihre Krankenversicherung erheblich teurer machen.
Krankenkasse wechseln wegen Zusatzbeitrag?
Auch im kommenden Jahr wird es die Möglichkeit geben, die bisherige Krankenkasse zu verlassen und zu einer neuen Gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln, wenn die alte Kasse Zusatzbeiträge zu erheben beginnt. Hier wird sich wohl ein neuer Wettbewerb unter den Krankenkassen breitmachen, wie es bereits zu Beginn der Einführung der Zusatzbeiträge der Fall war.