Kredit Verbraucherrichtlinie seit heute in Kraft

Neues Kreditrecht bringt mehr Verbraucherschutz

Viele Verbraucher haben darauf gewartet, heute trat sie endlich in Kraft, die Kredit Verbraucherrichtlinie, die in der EU bereits seit 2007 im Gespräch war, aber erst im Juni des vergangenen Jahres endlich verabschiedet werden konnte. Und nun wird sie die Welt der Kreditangebote nachhaltig verändern – zum Schutz der Verbraucher, und ein Ende der Lockvogelangebote im Bereich der Kredite markieren.

Dennoch wird es möglicherweise immer noch Lücken geben. Und zwar genau dann, wenn der Gesetzgeber die Umsetzung der neuen Richtlinie nicht genauestens kontrolliert. “Regeln sind gut, Kontrolle ist besser”, sagte der Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv, Gerd Billen dazu.

In der Pressemitteilung des vzbv zu den neuen Regeln im Kreditrecht heißt es:

„Die neuen Vorschriften bringen den Verbrauchern einige handfeste Vorteile: Sie werden schon vor Abschluss des Vertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits durch einheitliche Muster informiert, können unbefristete Verträge jederzeit kündigen und erhalten auf Wunsch einen Tilgungsplan. Der aggressiven “ab X %”-Werbung, die Zinssätze bewirbt, die Verbraucher nur in wenigen Einzelfällen erhalten können, geht es nun an den Kragen. Kreditinstitute müssen zukünftig mit Zinssätzen werben, die mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung abgeschlossenen Kreditverträge entsprechen.“

Wenn dies nun auch noch flächendeckend von allen Banken umgesetzt wird, könnte tatsächlich ein neues Zeitalter im Bereich der Verbraucherkredite eingeläutet werden. Wir hoffen es!