Kreditverträge und Verbraucherschutz
Kreditangebote werden transparenter
Ab Freitag dieser Woche gelten neue Regeln in Sachen Verbraucherkreditrecht. Die Verbraucherzentrale erhofft sich dadurch einen besseren Schutz der Verbraucher, wenn es um Kredite geht.
„Mehr Verbraucherschutz beim Kreditvertrag
Ab 11. Juni gelten neue Regeln im Verbraucherkreditrecht
Einen besseren Schutz bei Verbraucherkrediten erhofft sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch die ab 11.Juni 2010 gültigen neuen Regeln im Verbraucherkreditrecht. Der vzbv begrüßt insbesondere, dass die Kreditinstitute nun mit realistischen Kreditzinsen werben müssen. „Lockvogelangebote in der Kreditwerbung könnten bald passé sein“, erklärt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Voraussetzung sei allerdings, dass die Vorschrift effektiv kontrolliert werde.
Die neuen Vorschriften bringen den Verbrauchern einige handfeste Vorteile: Sie werden schon vor Abschluss des Vertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits durch einheitliche Muster informiert, können unbefristete Verträge jederzeit kündigen und erhalten auf Wunsch einen Tilgungsplan. Der aggressiven „ab X %“-Werbung, die Zinssätze bewirbt, die Verbraucher nur in wenigen Einzelfällen erhalten können, geht es nun an den Kragen. Kreditinstitute müssen zukünftig mit Zinssätzen werben, die mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung abgeschlossenen Kreditverträge entsprechen.
Trotz dieser positiven Neuerungen ist das Gesetz nach Ansicht des vzbv nicht der „große Wurf“. Das Verbraucherschutzniveau ist, gemessen an den Erwartungen, die mit diesem Gesetz verbunden waren, nach wie vor zu niedrig. Einige Spielräume, die die EU-Verbraucherkreditrichtlinie bietet, hat der deutsche Gesetzgeber nicht genutzt. So hat er es zum Beispiel unterlassen, den Massenmarkt der unseriösen Kreditvermittler durch schärfere Regeln einzudämmen. Umso wichtiger ist es, dass wenigstens die verbraucherschützenden Vorschriften, die nun in Kraft treten, tatsächlich eingehalten werden. Um eine effektive Überwachung der Kreditwerbung zu gewährleisten, sollte die Aufsicht von den bisher zuständigen regionalen Preisbehörden der Bundesländer zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wandern.
Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass im Kreditwesen eine dezentrale Überwachungsstruktur nicht überzeugen kann, da eine wirkungsvolle Überwachung umfangreiches Spezialwissen und eine hohe Prüfungsintensität bei den zu überwachenden Kreditinstituten voraussetzt. Deshalb hatte er am 7. Mai 2010 angeregt, die Aufsicht der Kreditpreisangaben und der Kreditwerbung auf die BaFin zu verlagern (BR-Drs. 157/10). „Regeln sind gut, Kontrolle ist besser“, wiederholt Billen die Forderung des vzbv nach einer Verankerung des Verbraucherschutzes in der Finanzaufsicht und einer raschen Umsetzung der Regierungsabsichten zum Umbau der Aufsicht.“
Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv