Lebensversicherung verkaufen vor Verabschiedung der Reform?
Am 11. Juli dieses Jahres tritt der Bundesrat zu einer Plenarsitzung zusammen, um dabei in einem beschleunigten Verfahren gleich mehrere wichtige Punkte abzuhaken, wie den Mindestlohn, die EEG-Novelle sowie die Lebensversicherungsreform 2014. Alles Meilensteine in der Geschichte der Bundesrepublik, die jetzt in einem beschleunigten Verfahren noch kurz vor der Sommerpause abgehakt werden sollen. Für die Lebensversicherten in Deutschland bedeutet die Reform einen herben Einschnitt in ihren Lebensversicherungsvertrag.
Lebensversicherung kündigen oder verkaufen?
Sollen doch nun auch in Altverträgen, die bislang lukrativ, und vor allem unangetastet waren, die Bewertungsreserven nicht mehr zu 50 Prozent wie bisher an die Versicherten gehen. Die Frage, die sich nun anhand der wohl kaum mehr zu stoppenden Reform der kapitalbildenden Lebensversicherung am drängendsten stellt: soll man die Lebensversicherung nun kündigen, oder verkaufen, noch bevor die Reform dieser einstmals so wichtigen Säule für die Private Altersvorsorge der Bundesbürger in Kraft treten kann?
Hier wird wohl am ehesten die Frage sein, was unter dem Strich bei dem Ganzen herauskommt. Bringt das Verkaufen mehr wie das Kündigen? Oder wäre sogar ein Beleihen der Lebensversicherungspolice, mit weiter erhaltenem Todesfallschutz sogar die bessere Lösung?
Das heißt: am besten beim Versicherer nachfragen, wie viel man bei der Kündigung der Lebensversicherung an Rückkaufswert rausbekommen würde. Zugleich bei Ankäufern von Lebensversicherungen nach deren Angeboten fragen. Und sich möglicherweise, wenn gewünscht, nach Beleihern von Lebensversicherungspolicen umsehen. Hat man alle drei Zahlen zusammen, kann das große Rechnen beginnen und man kann überlegen, was für einen in finanzieller Hinsicht die beste der vorliegenden Möglichkeiten ist.
Insbesondere nach Inkrafttreten dieser Reform wird sich der Verkauf der Lebensversicherung mehr lohnen, als die Kündigung, weil es Ankäufern, wie Cash.Life oder Policen Direkt nun möglich sein wird, Kaufpreise ohne die hohen Werteschwankungen der Bewertungsreserven zu kalkulieren. Die Versicherten profitieren somit von höheren Kaufpreisen und einer insgesamt höheren Ankaufswahrscheinlichkeit.