Leistung und Gegenleistung – Die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes im Überblick
Soeben gab das Bundesministerium für Finanzen einen Überblick über die Stabilisierungsmaßnahmen für den Finanzmarkt heraus, den wir Ihnen nicht vorenthalten wollten. In dem Überblick sind sowohl die Leistungen des Bundes enthalten, als auch die Leistungen, welche die Banken dafür als Gegenleistungen erbringen müssen.
“Leistung und Gegenleistung
Nachdem das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Situation an den Finanzmärkten [Glossar] beschlossen wurde, trat am 20. Oktober 2008 die Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes in Kraft. Sie regelt die konkrete Umsetzung des Paketes.
Wer hilft auf staatlicher Seite angeschlagenen Banken?
Auf der Grundlage des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes hat die Bundesregierung ein Sondervermögen des Bundes errichtet, den so genannten Finanzmarktstabilisierungsfonds.
Zuständig für die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds ist die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA mit Sitz in Frankfurt am Main). Die Anstalt untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministerium der Finanzen.
Für Entscheidungen über Grundsatzfragen oder Angelegenheiten von besonderer Bedeutung wurde ein Lenkungsausschuss eingerichtet, der aus je einem Vertreter des Bundeskanzleramtes, der Länder sowie der Bundesministerien der Finanzen, Justiz und Wirtschaft besteht. Dem Lenkungsausschuss gehört beratend ein Vertreter der Deutschen Bundesbank an.
Welche Leistungen bietet der Staat konkret an?
Die Hilfen des Bundes gliedern sich in drei Pakete, die jeweils mit unterschiedlichen Auflagen für die Unternehmen verbunden sind. Je umfassender die Leistung, desto höher die Auflagen für diejenigen, die sie in Anspruch nehmen.
1. Der Staat als Bürge (Garantien)
Die Übernahme von Garantien soll den Kredit- und Liquiditätsverkehr zwischen den Banken aufrechterhalten und verloren gegangenes Vertrauen wieder herstellen. Das hilft dort, wo die Bank A der Bank B keinen Kredit mehr zu Verfügung stellen möchte, aus Angst, das Geld nicht mehr zurück zu bekommen.
Die Garantiesäule beträgt 400 Milliarden Euro [Glossar]. Der Staat tritt lediglich als Bürge ein; es ist nicht davon auszugehen, dass alle Kredite, für die gebürgt wird, auch tatsächlich ausfallen.
Die Bürgschaft können nur solvente deutsche und Töchter ausländischer Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland in Anspruch nehmen. Wer nicht über ausreichend Eigenkapital [Glossar] verfügt, muss gleichzeitig Hilfe zur Rekapitalisierung beantragen.
2. Der Staat gibt Finanzspritzen (Rekapitalisierung)
Der Fonds kann auch verwendet werden, um durch staatliche Beteiligungen das Eigenkapital der Banken aufzustocken. Hierfür wurden zunächst 70 Milliarden Euro vorgesehen. Diese Summe kann um 10 Milliarden Euro erhöht werden, wenn der Haushaltsausschuss zustimmt. Die Obergrenze für die Rekapitalisierung für ein einzelnes Unternehmen des Finanzsektors und seine verbundenen Unternehmen liegt im Regelfall bei 10 Milliarden Euro.
3. Der Staat übernimmt Risikopositionen
Bei Unternehmen, die eine angemessene Ausstattung mit Eigenmitteln vorweisen können, aber dennoch mehr Unterstützung benötigen als nur durch die Übernahmen von Garantien, greift die dritte Handlungsmöglichkeit des Fonds: die Übernahme von Risikopositionen.
Der Fonds kann Banken und Versicherungen Risiken abkaufen, das heißt beispielsweise Wertpapiere, deren Wert durch die Krise stark gesunken ist.
Pro Unternehmen oder Konzernverbund ist diese Hilfsmaßnahme auf fünf Milliarden Euro begrenzt. Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und zum Ankauf von Risikooptionen steht insgesamt ein Sondervermögen des Bundes in Höhe von 80 Milliarden Euro zur Verfügung.
Welche Gegenleistungen müssen die Banken erbringen?
Die Rettungsmaßnahmen aus dem Fonds, mit denen der deutsche Finanzmarkt stabilisiert werden soll, sind mit handfesten Forderungen an die betroffenen Unternehmen verbunden. Ohne die Erfüllung bestimmter Auflagen gibt es keine Leistungen. Ein faires Geschäft, denn wer staatliche Hilfe und damit Steuergeld in Anspruch nimmt, muss Bedingungen erfüllen.
1. Überprüfung der Geschäftspolitik
Der Bundesregierung ist es vor allem wichtig, dass kleinere und mittlere Unternehmen der deutschen Wirtschaft von Banken Kredite bekommen. Wer staatliche Unterstützung in Anspruch nimmt, muss deshalb auch seine Geschäftspolitik offen legen und überprüfen, beispielsweise bei der Kreditvergabe. Besonders risikoreiche Geschäfte können eingeschränkt werden.
2. Begrenzung von Gehältern
Organmitglieder und Geschäftsleiter von Unternehmen des Finanzsektors sollen im Falle der Inanspruchnahme staatlicher Maßnahmen keine unangemessene Gesamtvergütung – mehr als 500.000 Euro – erhalten.
Ausschüttungen an die Aktionäre, so genannte Dividenden, sollen für den Zeitraum der Unterstützung ausgesetzt werden. Gleiches gilt für Bonuszahlungen und Abfindungen.
3. Gebühr für Stützungsmaßnahmen
Keine Leistung ohne Gegenleistung: Staatliche Hilfe gibt es nicht einfach geschenkt. Durch die Unterstützung im Wege der Rekapitalisierung erhält der Staat zum Beispiel Aktien der Institute. Er erwirbt dadurch Rechte und die Option, von künftigen Gewinnen zu profitieren.
Zudem gilt:
* Garantien: Bei der Übernahme von Garantien erhält der Fonds einen individuellen Prozentsatz des Höchstbetrags der Garantie als Vergütung. Garantien des Fonds müssen spätestens am 31. Dezember 2012 auslaufen.
* Rekapitalisierung: Hier soll der Fonds eine Vergütung in Form eines Gewinnvorzugs oder einer Verzinsung anstreben.
* Risikoübernahme: Risikopositionen werden zum aktuellen Buchwert oder zu einem noch niedrigeren Wert gegen Schuldtitel des Bundes getauscht. Die FMSA stellt eine angemessene Verzinsung sicher. Das begünstigte Unternehmen kann zudem an den übernommenen Risiken beteiligt und verpflichtet werden, eine Ausgleichszahlung zu leisten.”