Mit Forward-Darlehen niedrige Zinsen für Immobilienkredite und Baufinanzierungen sichern
Noch sind die Zinsen für Immobilienkredite und Baufinanzierungen niedrig, doch nachdem es im vergangenen Jahr zu einem historischen Tiefststand bei den Bauzinsen kam, ziehen die Zinsen für Baukredite und Immobilienfinanzierungen in 2013 langsam an. Doch viele Bauherren und Wohnungskäufer können auch später noch von den günstigen Zinsen profitieren, möglich ist dies mit einem Forward-Darlehen.
Forward-Darlehen
„Wie sich Immobilienbesitzer jetzt niedrige Zinsen sichern
Wer in der augenblicklichen Niedrigzinsphase einen Baudarlehensvertrag abschließt oder seine Anschlussfinanzierung unter Dach und Fach bringt, kann sich glücklich schätzen. Denn Zinssätze mit einer Zwei vor dem Komma für Hypothekendarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung sind eindeutig der Kategorie “Super-Schnäppchen” zuzuordnen. Aber auch Immobilienbesitzer, deren Zinsbindung erst in den nächsten Jahren ausläuft, haben jetzt die Möglichkeit, sich die Niedrigzinsen zumindest annähernd zu sichern. Stichwort: “Forward-Darlehen”.
Bei dieser auch als Vorratsdarlehen bezeichneten Kreditform handelt es sich im Grunde genommen um einen ganz normalen Hypothekenkredit. Der Unterschied liegt allein im Abschlusszeitpunkt. Obwohl die Zinsbindung des alten Darlehens noch läuft, macht der Darlehensnehmer schon heute die Folgefinanzierung fest. Die meisten Anbieter reservieren die Zinskonditionen bis zu drei Jahre im Voraus, einige sogar bis zu fünf Jahre vor Ablauf des Altkredits.
Zu den gleichen Bedingungen wie ein sofort ausgezahltes Darlehen gibt es die vorgezogene Baugeldreservierung allerdings nicht. Für die Zeit bis zur Inanspruchnahme der Finanzierungsmittel müssen zwar keine Bereitstellungszinsen gezahlt werden. Allerdings berechnen die Geldhäuser pro Monat einen im Voraus festgelegten Zinszuschlag – aktuell meist zwischen 0,02 und 0,04 Prozentpunkte. Dieser Aufschlag wird mit der Anzahl der bis zum Ablauf der ursprünglichen Zinsbindung noch verbleibenden Laufzeitmonate multipliziert.
Rechenbeispiel
Ein Beispiel: Der laufende Darlehensvertrag endet am 31. Dezember 2014. Um von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren, vereinbart der Hauseigentümer in den ersten Augusttagen 2013 ein Forward-Darlehen, mit dem die Restschuld Ende 2014 abgelöst wird. Für die bis dahin verbleibenden 17 Monate beträgt der Forward-Zuschlag bei einem Monatssatz von 0,03 Prozentpunkten insgesamt 0,51 Prozent (auf den aktuellen Nominalzins für Sofortfinanzierer. Häufig fällt der Aufpreis aber geringer aus, weil der Geldgeber noch eine Karenzzeit von meist drei bis 12 Monaten berücksichtigt. Wird der Zuschlag etwa erst ab dem siebten Monat berechnet, sinkt der Gesamtwert im Beispiel auf 0,33 Prozent. Aber aufgepasst: Manche Geldhäuser berechnen im nach hinein die Zinszuschläge, wenn die zuvor eingeräumte Karenzzeit überschritten wird.
Letztlich ist der vorzeitige Abschluss eines Forward-Kredits eine “Wette” auf steigende Zinsen. Ob sich das Geschäft rechnet, weiß der Bauherr stets erst dann, wenn die bisherige Finanzierung ausläuft. Liegen die Hypothekenzinsen dann höher als die Forward-Kondition, war die Wahl goldrichtig. Sind die Zinsen dagegen gleich geblieben oder wider Erwarten gesunken, muss der Kunde in den sauren Apfel beißen und das teurere Darlehen trotzdem abnehmen. Vertrag ist schließlich Vertrag. Andernfalls kann die Bank eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung verlangen, die schnell vier- bis fünfstellige Euro-Beträge erreicht.
Tipp: Selbst wenn das Baudarlehen noch einige Zeit läuft, kann der Forward-Kredit auch bei einer anderen Bank abgeschlossen werden. Beim Angebotsvergleich sollten Bauherren wie bei der Neufinanzierung vorgehen: Den Weg zum günstigsten Darlehen weist der für das Forward-Darlehen konkret angebotene effektive Vertragszins.“
Quelle: ING-DiBa Finanzexperten
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