noa bank kann keine Kundeneinlagen mehr zurückzahlen – Kunden werden gemäß Rechtslage entschädigt

BaFin stellt Entschädigungsfall fest – und stellt Insolvenzantrag für die noa bank

Es war eine kurze Geschichte, welche die noa bank hatte. Vielleicht auch ein Beispiel dafür, dass nicht der am meisten Recht hat, der am lautesten klappert, sondern dessen Taten auch den Worten entsprechen, die gemacht werden. Heute hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin den Entschädigungsfall für die noa bank GmbH & Co. KG festgestellt. Die noa bank ist nicht mehr in der Lage, die erfolgten Kundeneinlagen in voller Höhe zurück zu zahlen. Zudem wurde ein Antrag auf Insolvenz der noa bank gestellt.

„BaFin stellt den Entschädigungsfall für die noa bank GmbH & Co. KG fest und stellt Insolvenzantrag

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch, dem 25. August 2010, den Entschädigungsfall für die noa bank GmbH & Co. KG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen. Zuvor hatte die BaFin am Dienstag, dem 24. August 2010, beim Amtsgericht Düsseldorf bereits einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die noa bank GmbH & Co. KG gestellt.

Die Geschäftsleitung der noa bank GmbH & Co. KG hatte der BaFin die Überschuldung des Instituts selbst angezeigt. Die BaFin hatte daher beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bank beantragt. Daraufhin hat das Amtsgericht Düsseldorf heute ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die noa bank GmbH & Co. KG ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Diese sichert die Verbindlichkeiten des Instituts gegenüber seinen Kunden bis zu einer Höhe von 50.000 EUR. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die EdB die Einleger der noa bank GmbH & Co. KG entschädigen kann. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Einlegern aufnehmen.“

Quelle Pressemitteilung: BaFin