P-Konto ab Juli 2019 mit höherem monatlichen Freibetrag
Für das P-Konto gilt ab Juli 2019 ein höherer monatlicher Freibetrag. Die Anhebung liegt bei gut vier Prozent. Für Schuldner bedeutet dies, dass mehr Geld als aktuell noch vor Pfändungen geschützt ist.
Grundfreibetrag P-Konto ab Juli 2019
Der Grundfreibetrag für das P-Konto liegt ab Juli 2019 auf 1.178,59 Euro. Das heißt, wer ein Pfändungsschutzkonto führt, ist bis zu diesem Betrag vor Pfändungen auf seinem Girokonto geschützt. Die Erhöhung ist vor allem angesichts der stetig steigenden Mieten in Deutschland wichtig. Hier gilt: Die neuen Freibeträge müssen von Banken und Sparkassen zum 1. Juli automatisch angepasst werden.
Grundfreibetrag Pfändung von Lohn und Gehalt ab Juli 2019
Der Freibetrag von Pfändung von Einkommen liegt ab 1. Juli bei 1.179,99 Euro. Hier gilt: Die Arbeitgeber müssen den neuen Grundfreibetrag bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen beachten.
Erhöhung des Grundfreibetrags für Kontopfändungen und Einkommenspfändungen
Bei Arbeitnehmern geschickt dies über den Arbeitgeber automatisch. Auch Banken müssen die höhen Freibetragsgrenzen automatisch anpassen.
Freibetrag P-Konto für Selbständige und Freiberufler ab Juli 2019
Für Freiberufler und Selbständige gilt ab 1. Juli dieses Jahres der gleiche erhöhte Grundfreibetrag wie für Arbeitnehmer. Sie können den Grundfreibetrag erhöhen lassen aufgrund der höheren Kosten z. B. für Krankenversicherung und der Vorauszahlungen für das Finanzamt. Das passiert nicht automatisch, sondern es ist ein Antrag bei einer Vollstreckungsbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde oder Institution erforderlich. Ein Antrag auf Erhöhung des Grundfreibetrags für Selbständige und Freiberufler für das P-Konto kann beispielsweise beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Da der Freibetrag P-Konto für Selbständige und Freiberufler ab Juli 2019, der über den Grundfreibetrag hinaus geht, nicht automatisch erhöht wird, ist das rechtzeitige Stellen eines Änderungsantrags bei der zuständigen Behörde erforderlich.
Mehr Infos über die neuen Freibeträge beim P-Konto gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW.