Private Krankenversicherer verlieren vor dem Bundesverfassungsgericht
Der von den Privaten Krankenversicherern unter anderem bemängelte und beklagte Basistarif des seit dem 1. Januar dieses Jahres eingeführten Gesundheitsfonds ist verfassungsgemäß. Diese Entscheidung gab das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe bekannt. Dies bedeutet eine Rechtssicherheit für das Bundesgesundheitsministerium, die den Gesundheitsfonds mehr als stützen wird. Dies wird auch bedeuten, dass die Privaten Krankenversicherer nicht mehr mit günstigeren Tarifen als dem gesetzlich vorgegebenen Basistarif werden werben können, was jetzt leider immer noch der Fall ist. Dadurch wurde vielen Versicherten ein falsches Beitragsbild zur Krankenversicherung geliefert, das jedoch nicht der Realität entspricht seit der Einführung des Gesundheitsfonds.
Dennoch gibt es natürlich immer noch Unterschiede bei den Kassenleistungen, die über den Basistarif hinausgehen. Und hier kann man als Versicherter wirklich sparen, wenn man vor dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung einen Versicherungsvergleich macht. Wir empfehlen hierfür den Tarifcheck24:
Die Mitteilung des Bundesgesundheitministeriums zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
„Gesundheitsreform verfassungsgemäß – Bundesregierung sieht sich bestätigt
Heute hat das Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden von Unternehmen der privaten Krankenversicherung entschieden, die gegen die Gesundheitsreform gerichtet waren. Die Verfassungsbeschwerden wurden in den zentralen Punkten für nicht zulässig erachtet bzw. als unbegründet abgewiesen.
Die Bundesregierung begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die Bundesregierung hat immer betont, dass die mit der Gesundheitsreform eingeführten Regelungen verfassungsgemäß sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies heute bestätigt. Für mich ist vor allem die abschließende Klärung von Bedeutung, dass auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen muss, damit jeder und jede in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz verfügen kann, und auch Ältere vor Überforderung durch überhöhte Prämien geschützt werden können. Über die Versicherungspflicht und den Basistarif wird dies auch für den Bereich der privaten Krankenversicherung umgesetzt. Zu einer wirtschaftlich tragfähigen Gesundheitsversorgung im Bereich der PKV wird auch die nun bestätigte Einführung von mehr Wettbewerb beitragen, weil es erstmals auch für privat Versicherte realistische Möglichkeiten gibt, den Versicherer zu wechseln. Ich hoffe, das Urteil trägt dazu bei, dass die private Krankenversicherung die beschlossenen Neuregelungen im Sinne des Gesetzgebers umsetzt und bei künftigen Gesundheitsreformen konstruktiv mitarbeitet.“
Mit dem Urteil besteht endgültig Rechtssicherheit über die mit der Gesundheitsreform für die private Krankenversicherung eingeführten Neuregelungen – insbesondere den Basistarif und die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Versicherers. Aber auch der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen an die gesetzliche Krankenversicherung, die dreijährige Wartefrist für abhängig beschäftigte Pflichtversicherte sowie die Wahltarife in der GKV sind demnach mit der Verfassung vereinbar.“ (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)