Rechtsschutzversicherung
Rechtschutz für Privat und Unternehmung
Die Rechtsschutzversicherung gibt es sowohl für private Personen, als auch für Unternehmen. Dabei wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft ein so genannte Versicherungsvertrag über eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Dabei verpflichtet sich der Versicherte, der Versicherung monatlich eine Prämie zu zahlen. Als Gegenleistung bekommt er im Rahmen der Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme für einen Anwalt seiner Wahl, sowie Zeugengelder, bzw. die Honorare für Sachverständige und natürlich bei Bedarf die Gerichtskosten. Sofern nötig, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der gegnerischen Partei.
Üblich ist zudem, dass der Versicherte in der Regel eine Kaution von bis zu 50.000 Euro gestellt bekommt. Diese Kaution gibt es allerdings nur im Strafrecht. Insgesamt übernimmt die Versicherung je Rechtsfall eine Deckungssumme von 250.000 Euro. Dies reicht für zwei Instanzen.
Obwohl sich schon lange das Gerücht hält, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung nicht die Kosten für Geldstrafen oder Bußgelder. Üblich ist übrigens, dass die Versicherung einen Selbstbehalt in Höhe von 150 bis 250 Euro verlangt. Dies kann allerdings durch eine höhere Prämie in der Regel verhindert werden. Ein genauer Vergleich verschiedener Versicherung bringt Klarheit über das beste Angebot, bzw. Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Rechtsschutzversicherung gilt übrigens nicht nur für jede Person einzeln, sondern versichert gleichzeitig auch Kinder mit, die volljährig, aber unverheiratet und nicht berufstätig sind. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Kinder als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Fahrzeugs auftreten.
Einen eingeschränkten Rechtsschutz bietet die Rechtsschutzversicherung übrigens in der gesamten EU, sowie in vielen weiteren Staaten. Voraussetzung ist, dass man in den Ländern nicht mehr als 8 bis 12 Wochen unterwegs war. Zudem ist die Versicherungssumme auf 30.000 Euro beschränkt. Weiterhin werden die Anwaltsgebühren nur dann übernommen, wenn sie maximal drei Mal so hoch wie die Kosten eines deutschen Rechtsanwaltes sind.