Reiserücktrittskostenversicherung – Was bezahlt die Versicherung überhaupt?

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Die Reiserücktrittskostenversicherung, in der Versicherungssprache meist auch mit RRV abgekürzt, ist eine der wichtigsten Reiseversicherungen und wird in Österreich auch Reisestornoversicherung genannt.

Das Ziel der Reiserücktrittskostenversicherung ist es, die Stornokosten bei einem Reiserücktritt zu senken, bzw. ganz abzuwenden. Dabei zahlt die Reiserücktrittskostenversicherung allerdings in der Regel nur bei kurzfristigen und unvorhersehbaren Gründen. Zu jenen Gründen zählen der Tod des Versicherten oder eines nahen Angehörigen, sowie eine schwere Unfallverletzung. Ebenso versichert ist eine unerwartete Erkrankung, bzw. eine Impfunverträglichkeit. Die genauen Versicherungsleisten sind individuell im Versicherungsvertrag der Reiserücktrittskostenversicherung geregelt. Sofern der Versicherte bereits weiß, dass er die Reise nicht antreten kann und dennoch die Reiserücktrittskostenversicherung abschließt, verweigert die Versicherung in der Regel die Erstattung der Stornokosten.

In Deutschland besteht für Reiseanbieter übrigens sogar die Pflicht, auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen. Sofern dies ein Reiseveranstalter unterlässt, kann der Kunde unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen. Diese Informationspflicht gibt es übrigens nicht nur in Deutschland, sondern auch im gesamten EU-Raum.

Die Kosten der Reiserücktrittskostenversicherung, welche auch Prämie genannt werden, hängen nicht nur vom Reisepreis ab, sondern auch vom Umfang der versicherten Gründe (Unfall, Tod, Krankheit). Des Weiteren senkt ein Eigenanteil die Versicherungsprämie. Zusätzlich fließen in die Prämienberechnung des Anbieters noch die Vertriebskosten für die Reiserücktrittskostenversicherung mit ein.

Im Übrigen gibt es für die Reiserücktrittskostenversicherung eine Abschlussfrist. Diese ist je nach Versicherungsunternehmen anders geregelt. Allerdings empfehlen die meisten Versicherungen direkt bei der Buchung, bzw. innerhalb von maximal 14 Tagen nach der Buchung die Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Es ist übrigens ratsam, nicht direkt bei der Buchung über den Reiseveranstalter die Versicherung abzuschließen, sondern sich separat eine Versicherung zu suchen, da der Reiseveranstalter eine Provision bekommt und dadurch die Kosten für die Reiserücktrittskostenversicherung steigen.

Ist der Kunde übrigens, versehentlich oder gewollt, doppelt versichert, greift das Versicherungsgesetz ein. Dadurch ist gewährleistet, dass der Geschädigte nur einmal den entstandenen Schaden ersetzt bekommt.