Rentnerin klagt wegen Lehman Zertifikaten gegen Commerzbank

Pleite der Lehman Brothers ist weiterhin folgenschwer für Anleger und Banken

Die Zertifikate der US-Großbank Lehman Brothers, von vielen nur noch Lehman Zertifikate genannt, haben viele Anleger in den Bankrott gerissen. Mit der Pleite der Bank im September 2008 waren die Papiere von heute auf morgen nichts mehr wert. Dennoch wurden noch im Juni 2008 solche Zertifikate veräußert, unter anderem durch die Dresdner Bank einer damals 74 jährigen Rentnerin, wie der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mathias Nittel, heute mitteilte. Die Kanzlei Nittel hat entsprechend Klage gegen die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank eingereicht.

Lehman Zertifikate und kein Ende:

Rentnerin klagt gegen Commerzbank – kannte die Bank die Risiken?

Noch 3 Monate vor der Pleite des US-Bankhauses Lehman Brothers im September 2008 verkaufte die Dresdner Bank AG Zertifikate der US-Bank. Eine weitere, von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht gegen die Rechtsnachfolgerin, die Commerzbank AG eingereichte Klage dreht sich um die Frage, wie die seinerzeitige Dresdner Bank das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit von Lehman eingeschätzt hat. Einer damals 74-jährigen Mandantin hat die Dresdner Bank im Juni 2008 telefonisch zur Investition von 200.000 US$ in ein Lehman Discount Zertifikat (ISIN DE000A0WDDE2) geraten.

Wir haben Indizien dafür, dass der Bank bereits Mitte 2008 das erhöhte Risiko einer Zahlungsunfähigkeit von Lehman bekannt war, so der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel. In einer Produktinformation der Dresdner Bank zu dem seiner Mandantin verkauften Zertifikat werden die im Vergleich zu anderen Emittenten von ähnlichen Zertifikaten attraktiveren Konditionen besonders hervorgehoben. Begründet wird dies mit dem ausgeweiteten Credit Spread. „Ein Begriff, mit dem der Laie nichts anfangen kann, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für den Fachmann ist der ausgeweitete Credit Spread jedoch ein Indiz dafür, dass der Markt von einem erhöhten Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ausgeht, in diesem Fall der von Lehman Brothers. Für Anwalt Nittel begründet diese Information besondere Aufklärungspflichten der Bank: Das erhöhte Risiko hätte meiner Mandantin mitgeteilt und erläutert werden müssen, damit sie eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen kann. Drei Monate später war Lehman zahlungsunfähig, das für den ausgeweiteten Credit Spread verantwortliche Risiko war eingetreten.

Auch für andere Anleger, denen zur Investition in dieses ab Juni 2008 vertriebene Zertifikat geraten wurde, ergeben sich möglicher Weise noch Chancen auf Schadenersatz. Doch Anlegeranwalt Nittel mahnt zur Eile: Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit diesen Zertifikaten verjähren diesen Sommer, exakt drei Jahre nach Kauf der Papiere. Bis dahin muss Klage erhoben worden sein.““

Quelle Pressemitteilung und Verantwortlich:

Mathias Nittel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hans-Böckler-Staße 2A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221-91577-0, Fax: 06221-91577-29