Sonderangebote unter der Lupe – „Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer“
Sonderangebote schon nach kurzer Zeit ausverkauft – ist das rechtens?
Die dritte Folge der RTL-Sendung „Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer“ befasst sich am Mittwoch dieser Woche unter anderem mit dem Ausverkauf von Sonderangeboten schon nach kurzer Zeit – und wie die Rechtslage dazu aussieht.
„Dritte Folge „Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer“
Sonderangebote schon nach kurzer Zeit ausverkauft – ist das rechtens?
Wenn in einer Shampooflasche 20 Prozent gratis angeboten werden, darf ich nur eben diese 20 Prozent umsonst mitnehmen? Ist es rechtens, Elektro-Geräte im Geschäft auszuprobieren? Und ist es rechtlich erlaubt, dass Sonderangebote schon nach kurzer Zeit ausverkauft sind? Andrea Kiewel und Prof. Dr. Ralf Höcker bringen am Mittwoch, 28. Juli, 21.15 Uhr, in „Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer“ Licht in den Paragrafendschungel. Als Außenreporter ist Comedian Daniel Hartwich unterwegs und testet das Rechtsempfinden.
Moderatorin Andrea Kiewel und Prof. Dr. Ralf Höcker präsentieren unterhaltsam, schlagfertig und mit viel Spaß eine neue Folge von „Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer“. Amüsant und aufschlussreich gibt es wieder Juristerei für jedermann.
Und das sind unter anderem die Themen der dritten Folge:
„Sonderangebot schon nach kurzer Zeit ausverkauft – ist das rechtens?“
Wenn ich ein Superschnäppchen in der Werbung sehe und will es kaufen, ist es oft schon am ersten Verkaufstag ausverkauft. Darf das sein?
Anika Schmöle (24) aus Engelskirchen hat gesehen, dass ein großes schwedisches Textileinzelhandelsunternehmen Taschen und Schuhe der Marke „Jimmy Choo“ zu unglaublich günstigen Preisen anbietet (ab 59,95 Euro). Sie möchte unbedingt ein Paar Schuhe haben und macht sich sehr früh auf den Weg in eine Filiale der Modekette in der Kölner Schildergasse. Doch schon bevor das Geschäft überhaupt geöffnet ist, stehen zahllose Kundinnen davor, um sich die begehrten Schuhe zu sichern. Klar ist: Nur ein Bruchteil von ihnen werden das Angebot bekommen, der Rest ärgert sich und fragt sich, ob es überhaupt erlaubt ist, groß mit einem Schnäppchen zu werben, das am Ende kaum einer erwerben kann. Ist das rechtens?
„Darf ich Elektro-Geräte im Geschäft ausprobieren?“
Ist es rechtlich erlaubt, wenn ich Geräte im Elektromarkt ausprobiere oder muss ich die Ware dann auch kaufen?
Erneut ein Fall für Außenreporter Daniel Hartwich: Der RTL-Comedian plant eine Party. Es soll gemixte Cocktails, getoastete Sandwiches und ein Raclette-Menü geben. Leider fehlen ihm noch die passenden Geräte. Und weil Daniel Hartwich ja nicht irgendwas kauft, muss die Ware ausprobiert werden. Und das tut er gleich im Laden. Darf man das und wie reagieren die Verkäufer?
„20 Prozent gratis – heißt das, ich darf nur diese 20 Prozent umsonst mitnehmen?“
Wenn in einer Shampooflasche 20 Prozent gratis angeboten werden, kann ich mir dann nur eben genau diese 20 Prozent nehmen? Wenn es zu einer Packung Rasierklingen einen Rasierer gratis gibt, kann ich dann nur den Rasierer nehmen? Ist das rechtens?
Eine ebenso gute wie berechtigte Frage: Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise freut man sich über jede Möglichkeit, Geld zu sparen – und was wäre günstiger als gratis? Einfach nur Sonderangebote kaufen, kann jeder. Warum also nicht gleich versuchen, soviel wie möglich umsonst zu bekommen? Doch wie sieht die Rechtslage aus? Prof. Dr. Ralf Höcker gibt die Antwort.
Zuschauer können ihre Fälle an RTL schicken (einspruch@rtl.de oder Einspruch, Postfach 190 109, 50498 Köln) und „Einspruch! …“ versucht zu helfen.“
Quelle Pressemitteilung und Foto: RTL