Steuerbetrug, eine gekaufte Daten-CD und die 1.100 neuen Akten

Wie heute bekannt wurde, sind sie nun gestartet, die Ermittlungen gegen die Steuersünder auf der gekauften Daten-CD, die sich nicht selbst angezeigt haben. Gleich 1.100 neue Akten musste die Staatsanwaltschaft Düsseldorf anlegen, um der Datenfülle Herr zu werden.

Inzwischen fanden auch schon die ersten Hausdurchsuchungen statt, wie verschiedene Medien mittlerweile berichtet haben.

„Wir haben dafür Sorge getragen, dass größtmöglicher Geheimschutz gewährleistet ist.“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dadurch soll eine öffentliche Wirkung wie im Falle Klaus Zumwinkel im Jahr 2008 vermieden werden.

Klar ist nun auch, dass die Gerüchte, die besagt hatten, es würde sich um Kundendaten der Credit Suisse handeln, Recht behalten haben. Nicht richtig ist jedoch, dass wieder die Staatsanwaltschaft Bochum federführend sein wird. Zumindest wird dies dadurch impliziert, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die neuen Akten angelegt hat und diese dann an die Generalstaatsanwaltschaften in den jeweiligen Bundesländern weiterleiten wird. Damit soll offensichtlich ein Debakel wie im Falle Zumwinkel verhindert werden, als ein um einen Tag zu spät unterschriebener Durchsuchungsbefehl für eine Verjährung eines Teils des Steuerbetrugs von Zumwinkel geführt und den ehemaligen Post-Chef damit vor einer Gefängnisstrafe bewahrt hatte.

Und noch eines ist klar: Jetzt, wo die Akten angelegt und die Ermittlungsverfahren eingeleitet sind, bringt eine Selbstanzeige nichts mehr. Wer unter den 1.100 Steuersündern zu finden ist, wird mit einer Strafe belangt werden. Wie hoch diese sein wird, hängt davon ab, wie viel Steuern letztlich hinterzogen wurden.