SWIFT-Abkommen wird zum 1. August 2010 eingeführt

Bankdatenübermittlung an die USA damit rechtens

Das SWIFT-Abkommen hatte für zahlreiche Diskussionen geführt, wurde heute doch beschlossen vom Europäischen Parlament und wird nun definitiv eingeführt werden. Das so genannte SWIFT II, die neue Version des SWIFT-Abkommen kann damit umgesetzt werden. Dies war jedoch erst möglich, nachdem beim ursprünglichen Gesetzesentwurf für das SWIFT-Abkommen einige maßgebliche Änderungen vorgenommen wurden.

Grünes Licht für SWIFT II

„Das EP hat die neue Version des SWIFT-Anti-Terror-Abkommens über Bankdatenübermittlungen in die USA am Donnerstag angenommen. Nach der Ablehnung der Vereinbarung in seiner ursprünglichen Version vor vier Monaten haben die Abgeordneten bestimmte Schutzklauseln für europäische Bürger ausgehandelt. Des Weiteren könne die EU mit den Arbeiten zu einem Europäischen Datenverarbeitungssystem, das die Massenübertragung von Daten in die USA ausschließt, in der zweiten Hälfte dieses Jahres beginnen.

Die von Alexander ALVARO (FDP, Deutschland) ausgearbeitete Empfehlung, in der das Europäische Parlament das Abkommen genehmigt, ist mit 484 Ja-Stimmen und 109 Nein-Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen. Das Abkommen soll zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten.

„Im Februar hat das Parlament ein eindeutiges Signal ausgesendet. Wir haben deutlich gemacht, dass der Vertrag von Lissabon uns mehr Möglichkeiten und mehr Verantwortung gegeben hat“, sagte Alexander Alvaro in der Debatte am Dienstag vor der Abstimmung im Plenum. „Während den Verhandlungen konnte das Parlament sicherstellen, dass Verbesserungen in das Abkommen aufgenommen wurden.“

Alvaro betonte zudem, dass das Abkommen nicht die Übermittlung von Finanzen zwischen EU-Staaten, lediglich solche Daten umfasse, die in Verbindung zu Finanztransaktionen in außereuropäische Länder stehen. Artikel 4 der Übereinkunft schließe die Übertragung von jeglichen Daten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums aus.

Der Kompromiss wird von den Fraktionen EVP, S&D, ALDE und EKR unterstützt. Die Grünen/EFA, VEL/NGL und Teile der EFD sind dagegen. Zwei Mindermeinungen sind dem Bericht beigefügt (siehe unten).

Abschaffung der Massenübertragung von Daten

Der Schlüssel für das Abkommen war für das Parlament die letztendliche Abschaffung von „Massen“-Übertragungen von Daten. Im Gegenzug für die Unterstützung des Abkommens haben die Abgeordneten das Projekt, mit den Arbeiten zur Einrichtung eines europäischen Äquivalents zum US-„Terror Finance Tracking Program (TFTP)“ zu beginnen, gewonnen. Dieses würde die Notwendigkeit für Massenübertragungen von Daten ausschließen und soll innerhalb von 12 Monaten in Angriff genommen werden. Sobald Europa ein System hat, das es ermöglicht, Daten auf ihrem eigenen Gebiet zu analysieren, brauchen nur noch Daten im Zusammenhang mit bestimmten terroristischen Hinweisen übertragen werden.

Eine neue Rolle für Europol

Eine weitere Innovation des neuen Abkommens ist, dass es „Europol“ – das in Den Haag befindliche Polizeiamt der EU – befähigt, Datentransfer in die USA zu blockieren. Europol wird überprüfen müssen, dass jeder Antrag auf Datenübermittlung des US-Finanzministeriums zur notwendigen Terrorismusbekämpfung gerecht fertigt ist. Des Weiteren müsse überprüft werden, dass das angeforderte Datenvolumen so klein wie möglich ist.

Überwachung der Datenverarbeitung durch einen Vertreter der EU in den USA

Die neue Version des Abkommens sieht vor, dass die Verwendung von Daten durch die USA von einer Gruppe von unabhängigen Inspektoren, einschließlich eines Vertreters, der durch die Kommission und das Europäische Parlament ernannt wurde, überwacht wird. Die Daten dürfen ausschließlich zur Bekämpfung von Terrorismus verwendet werden. Dieser Vertreter wird berechtigt sein, Rechtfertigungen zu verlangen, bevor jegliche Daten verwendet werden. Des Weiteren ist er berechtigt, jede Suchanfrage zu blockieren, die er für illegal erachtet.

Das Abkommen verbietet dem US TFT-Programm „Data mining“ (gezielte Datensuche) oder jede andere Art von algorithmischer oder automatisierter Profilerstellung bzw. Computer-Filterung. Jede Suchanfrage von SWIFT-Daten muss auf vorhandenen Informationen basiert sein, die anzeigen, dass das gesuchte Objekt in Verbindung zu Terrorismus oder zur Finanzierung von Terrorismus steht.

Recht auf Beschwerde für europäische Bürger

Im Februar 2010 forderten die Abgeordneten, dass in jeder neuen Fassung des Abkommens die europäischen Bürger die gleichen juristischen Beschwerdeverfahren gewährleistet werden wie die für Daten, die auf dem Gebiet der Europäischen Union vorherrschen. Im neuen Vorschlag heißt es diesem Mal, dass das US-Gesetz ein Recht auf Beschwerde, unabhängig der Nationalität, vorsehen müsse.

Vorratsspeicherung von Daten und deren Löschung

Extrahierte Daten sollen nur für die Dauer von bestimmten Verfahren und Untersuchungen, für die sie verwendet werden, gespeichert werden. Jedes Jahr muss das US-Finanzministerium eine Bestandaufnahme aller Daten machen, die sie nicht extrahiert und damit individualisiert haben. Somit haben sie keinen weiteren Nutzen mehr zur Terrorismusbekämpfung und müssen deshalb gelöscht werden. Spätestens nach fünf Jahren müssen solche Daten gelöscht werden.

Zwei Mindermeinungen

Die erste der beiden Mindermeinungen, die von sechs Abgeordneten der VEL/NGL und den Grünen/EFA unterzeichnet ist, sagt, dass „Das EU-US-Abkommen zur TFTP nicht den Garantien entspricht, die vom EP in seinen vorherigen Resolutionen gefordert wurden“, vor allem im Bereich zu „Massenübertragung von Daten“. Darüber hinaus heißt es, „Die Rolle der Überwachung von Europol ist unklar und wird eine Anpassung seines Mandats nach sich ziehen. Europol ist keine Justizbehörde.“ Des Weiteren finden die Abgeordneten, dass „Solch ein Abkommen stellt eine klare Verletzung der EU-Gesetzgebung zu Datenschutz dar“. Ferner fügen sie hinzu, dass die Dauer der Vorratsspeicherung von Daten „bei weiten zu lang“ sei und die Bestimmungen über die Rechte der betroffenen Person überhaupt nicht den europäischen Kriterien entsprechen.

Die zweite Mindermeinung, unterzeichnet von Gerard BATTEN (EFD, Vereinigtes Königreich) hält den Gesetzesvorschlag für „demokratisch nicht legitim“. Darüber hinaus sagt Batten, dass „der Entwurf des Abkommens erst am 27. Mai und nur für eine begrenzte Anzahl von Abgeordneten zur Verfügung stand. Ferner sagte er, dass „diese vertraulichen und privaten finanziellen Daten dem einzelnen und nicht der Europäischen Union oder dem Parlament gehören.“

Nächste Schritte

Das Abkommen soll am 1. August 2010 in Kraft treten für einen Zeitraum von fünf Jahren und wird danach jährlich zu erneuern sein. Jedoch werden Europäer und Amerikaner die Funktionsweise der Schutzklauseln und die Kontrollsysteme des Abkommens bewerten müssen, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens. Die Kommission soll in der zweiten Hälfte von 2010 mit den Arbeiten zu der Schaffung eines europäischen TFTP beginnen und müsse einen Fortschrittsbericht innerhalb von drei Jahren erstellen.“

Quelle Pressemitteilung: Pressedienst des Europäischen Parlaments