Über den Unsinn versuchter Kursmanipulationen
Insiderhandel, Kursmanipulationen und wilde Spekulationen, die dem Glücksspiel gleichen, sind nichts Neues an deutschen und internationalen Börsen. Entsprechende Berichterstattung in namhaften Zeitungen finden sich immer mal wieder und auch Filme wie Wolf of Wall Street greifen das Thema auf – wenn auch natürlich in einer etwas ausschmückenden Art und Weise. Sieht man sich den aktuellen Fall im Zusammenhang mit Borussia Dortmund jedoch an, muss man ein in Deutschland bislang nicht gekanntes Ausmaß feststellen.
Beim Anschlag am 11. April zündete der mutmaßliche Täter Sergej W. (28) drei Sprengsätze in der Nähe des Mannschaftshotels, in dem sich der Verein zur gemeinsamen Anreise zum Heimspiel gegen den AS Monaco getroffen hatte. Dass mit Marc Bartra nur ein Spieler verletzt wurde, alle Spieler, Trainer und Betreuer aber überlebten, grenzt rückblickend an ein Wunder. Im ganzen Land machte sich sehr schnell die Vermutung breit, der Anschlag habe einen islamistischen Hintergrund – Sicherheitsvorkehrungen wurden entsprechend überall verschärft und das Sicherheitsgefühl einer ganzen Nation erlitt erneut einen leichten Knick. Bei allem Aufruhr ist es umso beachtlicher, dass bereits einen Tag später Redakteure der ARD auf eine mögliche versuchte Kursmanipulation aufmerksam machten. In ihrem Bericht weisen sie darauf hin, dass an der Frankfurter Börse zwei Put-Optionsscheine am Tag zuvor gekauft wurden. Diese seien so dotiert, dass nur bei massiven Kursabstürzen Profit zu erwarten sei. Der Käufer sei also entweder absolut unerfahren oder rechne mit einem starken Absturz der Aktie.
Unter den vielen Meldungen und Theorien ging eben jener Bericht sehr schnell unter. Nur eine Woche später sollten die Redakteure jedoch recht bekommen und der Tatverdächtige konnte nach mehreren Tagen der Beschattung gefasst werden. Sieht man sich das mögliche Ausmaß dieses Manipulationsversuches an, bei dem sogar Menschenleben billigend in Kauf genommen wurden, stellt sich die Frage, ob entsprechende Abwehrmechanismen solche Manipulationen nicht unmöglich machen sollten / können.
Bei einer näheren Betrachtung kann man in der Tat festhalten, dass die Finanzaufsicht und angrenzende Behörden aus den letzten Jahren und Jahrzehnten gelernt haben. Der klassische Insiderhandel, bei dem unauffällig Akten hin- und hergeschoben wurden, ist heute kaum noch vorstellbar. Auch die Vorgehensweise aus Zeiten der Finanzkrise, wo durch das geschickte Streuen von Gerüchten Aktien und teilweise ganze Märkte auf Talfahrt geschickt wurden, ist heute so stark unterbunden wie nie zuvor. Die Finanzaufsicht hält hierzu gezielt fest, wer welche Entwicklung sowohl positiv, als auch negativ kommentiert und gleicht die Aussagen mit entsprechenden Handelsbewegungen ab. In ruhigeren Zeiten wie den aktuellen funktioniert diese Herangehensweise gut – spannend wird aber die Wirksamkeit in Krisenzeiten sein, wenn die Marktteilnehmer deutlich verunsicherter sind.
Doch was wäre im konkreten Fall passiert, wenn der Attentäter seinen Plan „erfolgreich“ umgesetzt und es tatsächlich Opfer gegeben hätte. In diesem Fall hätte der Put auf die BVB-Aktie massiv an Wert gewonnen und Sergej W. hätte das Geld möglichst schnell über sein Konto transferieren und abheben wollen. Dass es soweit jedoch nicht gekommen wäre, dafür sorgen Algorithmen, die eben jene Unstimmigkeiten erkennen. Die zwei Tage, die die Abwicklung bis zur Auszahlung über das Konto tatsächlich gedauert hätte, würden also genügen, um den Fall aufzuspüren, zu ermitteln und rechtzeitig einzugreifen.
Die Grundvoraussetzungen gegen Insiderhandel und Kursmanipulationen sind also vorhanden – leider können sie aber nur den finanziellen Profit des Täters verhindern, nicht aber die Tat selbst.