Urteil zu Zwangskontoauszügen rechtskräftig
Entgelte für die zwangsweise Zusendung von Kontoauszügen unzulässig
Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) soeben mitteilte, ist das Urteil zu Zwangskontoauszügen nun rechtskräftig. Damit können die Kunden der Deutschen Bank ab sofort die Rückerstattung der für Kontoauszüge eingezogenen Gebühren einfordern.
Der vzbv schreibt dazu:
Urteil zu Zwangskontoauszügen rechtskräftig
„Entgelte für die Zusendung von Kontoauszügen, die nicht rechtzeitig am Auszugsdrucker abgerufen wurden, können Kunden der Deutschen Bank ab sofort zurückverlangen. Das vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwirkte Urteil des Landgerichts Frankfurt ist rechtskräftig, die strittige Klausel damit unwirksam. Die Deutsche Bank hatte keine Berufung eingelegt.
Unterstützung finden betroffene Kunden bei den Verbraucherzentralen der Länder, die einen Musterbrief bereithalten. Der vzbv hat das Urteil zum Anlass genommen, entsprechende Klauseln anderer Kreditinstitute ebenfalls zu überprüfen.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 08.04.2011 (2-25 O 260/10)“