Verbraucherkredite bekommen neue Rechtsgrundlagen
Kreditrecht wird europaweit umgesetzt
Ein neues Recht musste her, um Verbraucher endlich den Schutz bieten zu können, den sie benötigen, wenn es um Kredite geht. Seit heute ist dieses neue Recht endlich in Kraft getreten und wird den Wettbewerb im Bereich Verbraucherkredite nachhaltig verändern.
Neuer Rechtsrahmen für Verbraucherdarlehen europaweit
„Der neue europaweit geltende Rechtsrahmen für Verbraucherdarlehen schafft mehr Transparenz für Kreditnehmer“, erklärt Dr. Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, in Berlin. Zum 11. Juni 2010 treten zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die die Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umsetzen. Der bislang geltende Rahmen für Verbraucherdarlehensverträge werde dadurch grundlegend verändert.
Ausgehend von neuen Angabepflichten bei der Werbung über die Einführung von neuen vorvertraglichen Informationspflichten bis hin zur Schaffung einer gesetzlichen Erläuterungspflicht des Kreditinstituts werden dem Darlehensnehmer eine Vielzahl neuer Mittel an die Hand gegeben, die ihm bei seinem Entscheidungsprozess über die Kreditaufnahme helfen sollen. Massenberg betont allerdings: „Wie bei anderen Vertragsabschlüssen auch ist es unverändert der Bankkunde selbst, der eine eigenverantwortliche Entscheidung über die Kreditaufnahme treffen muss. Dafür stellen die privaten Banken selbstverständlich alle notwendigen Informationen zur Verfügung.“
Doch zeige ein Blick auf den Umsetzungsprozess der Richtlinie in der Europäischen Union insgesamt, dass der Richtliniengeber seine Ziele, das Verbraucherkreditrecht zu harmonisieren und die grenzüberschreitende Vergabe von Verbraucherkrediten im europäischen Binnenmarkt zu verstärken, nur teilweise erreicht habe. „Eine echte Vollharmonisierung ist nur in sehr eingeschränktem Maße erfolgt“, so Massenberg. Da die EU-Verbraucherkreditrichtlinie den Mitgliedstaaten zudem unverändert erhebliche Handlungsspielräume belassen habe, werde die grenzüberschreitende Vergabe von Verbraucherkrediten weiterhin auf divergierende rechtliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten treffen. Massenberg: „Das Ziel eines echten Binnenmarktes mit einheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen ist hier noch nicht erreicht.““
Quelle Pressemitteilung: Bundesverband deutscher Banken