Verbraucherzentrale Hamburg zieht Ein-Jahres-Bilanz: BGH-Urteil wegen zu geringer Rückkaufswerte
Nicht immer wird der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch gefolgt, wie die in-Jahres-Bilanz zum BGH-Urteil wegen zu geringer Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen zeigt. Laut vzhh erfolgt die Auszahlung oft noch zu zögerlich, oft unzureichend und „in der Regel nicht nachvollziehbar“.
„Versicherer zahlen zu zögerlich, oft unzureichend und nicht nachvollziehbar
Lebens- und Rentenversicherungen: Ein-Jahres-Bilanz nach Urteilen des Bundesgerichtshofs
Die Nachzahlungen der Versicherungswirtschaft wegen zu geringer Rückkaufswerte bei vorzeitig gekündigten oder beitragsfrei gestellten Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen erfolgen noch zu zögerlich, sind oft unzureichend und in der Regel nicht nachvollziehbar. Zu dieser Einschätzung kommt die Verbraucherzentrale Hamburg ein Jahr nach den wegweisenden Urteilen des Bundesgerichtshofs und nach Auswertung Tausender bei ihr zur Prüfung eingereichten Fälle.
. Kein einziger Versicherer reguliert den Schaden von sich aus, ohne dass Verbraucher ihren Anspruch ausdrücklich geltend machen.
. Alle Versicherer berufen sich – wenn möglich – auf Verjährung und behalten damit Millionen von Euro ein.
. Die überwiegende Mehrheit der Versicherer zahlt ihren Kunden nicht die ihnen zustehenden Zinsen aus.
. Alle Versicherer verweigern eine nachvollziehbare Abrechnung.
Ende Juli 2012 hatte der BGH zunächst gegen den Versicherer Deutscher Ring und in den Folgemonaten auch gegen die Unternehmen Ergo, Generali und Signal Iduna entschieden, dass ihre nahezu von der gesamten Branche verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind. Dem Aufruf der Verbraucherzentrale Hamburg, Ansprüche geltend zu machen, folgten Zehntausende Versicherte, die ihre Korrespondenz mit den Versicherungskonzernen der Verbraucherzentrale für eine Auswertung zur Verfügung stellten.
Demnach erhielten 25 Prozent der Verbraucher, die ihren Anspruch anmeldeten, eine Nachzahlung. Diese betrug im Schnitt 733 Euro pro Vertrag. Doch nur in 8 Prozent der untersuchten Fälle wurden auch die selbstverständlich zu erstattenden Zinsen gezahlt. Gemeint sind Zinsen aus gezogener Nutzung, die die Unternehmen seit dem jeweiligen Zeitpunkt der Kündigung mit dem an sich ihren Kunden zustehenden Geld erwirtschaften konnten, sowie weitere Verzugszinsen. „Dabei geht es nicht um Kleckerbeträge. In einem Fall waren es immerhin mehr als 1.500 Euro“, so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.
20 Prozent der Verbraucher bekamen kein Geld, weil sich das Versicherungsunternehmen auf Verjährung berief. „Dass die Versicherer knallhart den Verjährungseinwand ins Feld führen, empfinden viele Verbraucher als Schlag ins Gesicht. Sehr häufig haben die Betroffenen ihre Ansprüche sogar fristgerecht in unverjährter Zeit angemeldet und wurden abgewimmelt“, sagt Castelló, die im Vorgehen der Versicherer einen klaren Rechtsmissbrauch sieht und sich wünscht, dass rechtspolitisch nachgebessert wird. Bei rund 3,2 Millionen gekündigten Versicherungsverträgen jedes Jahr werden auf diese Weise Verbrauchern, die eigentlich nachzahlungsberechtigt wären, jährlich immerhin 469 Millionen Euro vorenthalten.
Die ausführlichen Ergebnisse der Zwischenbilanz können auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de abgerufen werden. Dort findet sich auch ein Musterbrief, um noch Ansprüche gegenüber den Versicherungsunternehmen geltend zu machen.“
Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Hamburg
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