Versicherungsbeiträge jährlich zahlen hilft Geld sparen – sagt auch ÖKO-TEST
Es gibt hohe Zusatzkosten bei Monatsraten!
Wie ÖKO-TEST nun festgestellt hat, erheben Versicherungen oft drastische Ratenzahlungszuschläge, wenn eine Versicherung nicht jährlich, sondern in kürzeren Zeitabständen bezahlt wird. ÖKÖ-Test rät deshalb, die Jahresprämie für die jeweilige Versicherung auf einmal zu bezahlen.
„ÖKO-TEST Zuschläge für Ratenzahlung
Hohe Zusatzkosten bei Monatsraten
Das Frankfurter Magazin ÖKO-TEST empfiehlt Verbrauchern, Versicherungsprämien nicht monatlich oder halbjährlich, sondern als Jahresprämie auf einen Schlag zu bezahlen. Denn manche Assekuranzen erheben beträchtliche Ratenzahlungszuschläge. Wie hoch diese sind, hat das Magazin in einem aktuellen Test ermittelt.
Dabei zeigt sich, dass der Volkswohlbund in der Kfz-Versicherung den höchsten Ratenzuschlag überhaupt nimmt. Die Kunden müssen bei einer monatlichen Bezahlung einen Effektivzins von über 21 Prozent bezahlen und bei einer halbjährlichen Ratenzahlung 12,75 Prozent. Auch die anderen getesteten Assekuranzen verlangen üppige Zusatzkosten: Im Durchschnitt werden 14 Prozent bei Monatsraten fällig; wer in zwei Raten zahlt, muss meist mit 13 Prozent Mehrbelastung rechnen.
Jürgen Stellpflug, Chefredakteur des ÖKO-TEST-Magazins, fügt hinzu: „Die Versicherungen sind gerade dabei, zahlreiche Tarife umzustellen und statt einem Ratenzuschlag Rabatte für Jahreszahler zu gewähren. Doch das Thema Ratenzahlungszuschläge ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach wie vor brisant. Es geht nun um die Rückerstattung der Zuschläge.“ Der Hintergrund: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Huk-Coburg abgemahnt, weil die Versicherung in ihren Geschäftsbedingungen für Riester-Rentenversicherungsverträge die erhobenen Zuschläge nicht als effektiven Jahreszins angegeben hatte. Der Bundesgerichtshof gab der Verbraucherzentrale Recht. Nun können nach Meinung von Verbraucherschützern und Juristen Kunden Ratenzahlungszuschläge teilweise zurückfordern, weil die Verträge nicht klar formuliert waren.
Versicherte, die von ihren Versicherungen eine Erstattung des Zuschlages verlangen, werden allerdings noch abgewimmelt mit der Begründung, dass es noch keine höchstrichterliche Entscheidung gebe. ÖKO-TEST stellt deshalb klar: Kunden, die im Ratenstreit Geld zurückwollen, müssen ihre Versicherung persönlich verklagen, wenn ein Rückforderungsschreiben erfolglos bleibt.
Das ÖKO-TEST-Magazin August 2010 gibt es seit dem 30. Juli 2010 im Zeitschriftenhandel. Das Heft kostet 3,80 Euro.“
Quelle Pressemitteilung: ÖKO-TEST