Wer bekommt Zulagen für Kinder bei der Riester Rente?
Die Riester Rente ist die beste Private Altersvorsorge in unserem Land. Dies ist unumstritten und sollte deshalb auch immer klar erwähnt werden. Die staatlichen Zulagen, die auf den Altersvorsorgevertrag für die Riester Rente gezahlt werden, sind einzigartig und wer sie nicht mitnimmt, der ist schlichtweg selbst schuld.
Doch die staatliche Riester Renten Zulagen gibt es nicht nur für den eigenen Vertrag. Die von bis zu 154,- Euro staatliche Zulage je Riester Renten Vertrag (volle Förderung bei Einzahlung des Mindesteigenbetrags in Höhe von 4 Prozent des jährlichen Bruttogehaltes oder von 60,- Euro für Erwerbslose und nicht berufstätige Ehepartner von Angestellten, die auch einen Vertrag über eine Riester Rente abgeschlossen haben) wird ergänzt durch die Kinderzulage.
Je Kind, für das noch Kindergeld gezahlt wird an den Elternteil, welcher die Riester Rente abgeschlossen hat, kommen dann noch einmal bis zu 185,- Euro Kinderzulage dazu. Unter dem Strich macht dies eine schöne Summe, die dann im Riester Renten Vertrag angespart wird, obwohl man nur einen Teil der Sparsumme selbst anlegt. Die Riester Rente ist deshalb eine sehr gute Möglichkeit, für das Alter privat vorzusorgen und dennoch eine gute Rendite zu machen am Schluss. Dabei kann das Geld in ganz verschiedenen Riester Renten Verträgen angelegt werden, manche davon sind risikoorientiert, andere hingegen bieten eine große Sicherheit – es ist eben bei der Riester Rente so wie bei jeder Geldanlage: Jeder kann seinen eigenen Risikograd selbst bestimmen.