Wichtige Gerichtsentscheide zu Hartz IV – Jetzt geht es vor das Bundesverfassungsgericht
Die Regelsätze zum Arbeitslosengeld II, im Volksmund immer noch Hartz IV genannt und deshalb auch von vielen offiziellen Stellen so benannt, haben gerade vielen Eltern so einige Magenschmerzen bereitet in den letzten Jahren. Die Sätze für Kinder sind geringer angelegt als die für einen Erwachsenen, was schon seit der Einführung von Hartz IV immer wieder für Unmut gesorgt hat. Bei einem Regelsatz für Kinder zwischen 0 – 13 Jahre von 60 Prozent des „normalen“ Regelsatzes“ und bei einem Regelsatz von 80 Prozent für die Altersgruppe zwischen 14 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann aufgrund des Rechtsempfindens nur Ungleichbehandlung gesehen werden, ohne dabei politisch zu werden. Denn Gleichheit ist eine der wichtigsten Grundlagen unseres Landes, verankert im Grundgesetz und Gleichbehandlung ist deshalb unumstößlich.
Und genau hier setzen sowohl das Bundessozialgericht als auch das Hessische Landessozialgericht an. Beide halten die Regelsätze für Hartz IV für Kinder bis 14 Jahre für verfassungswidrig. Die Altersgruppe 14 – 18 Jahre wurde dabei nicht berücksichtigt, da deswegen nicht geklagt worden war vor beiden Gerichten. Dennoch ist auch für diese Gruppe eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu erwarten. Denn genau dort wird eine Grundsatzentscheidung verlangt werden. Das Verfahren, das vor dem Hessischen Landessozialgerichtes stattgefunden hat, ist bereits dort anhängig. Das nun gefallene Urteil des Bundessozialgerichtes wird auch dort verhandelt werden, das ist sicher.
Eine Änderung des Sozialstaates könnte begonnen haben. Kinder haben einen anderen Bedarf als Erwachsene, jedoch nicht weniger als diese. Und genau dies wurde jetzt sowohl vom Hessischen Sozialgericht als auch vom Bundessozialgericht bestätigt. Der Regelsatz von Hartz IV für Kinder ist verfassungswidrig, dies wurde nun auch von Rechtes wegen so geurteilt. Natürlich steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch aus, aber ein – den beiden Entscheidungen entgegengesetztes – Urteil wird es kaum werden, soviel lässt sich schon einmal sagen im Vorfeld. Das heißt, eine Bestätigung des BGH der bestehenden Regelsätze für Kinder bis 14 Jahren ist nicht zu erwarten, alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht von Frau Justitia, die ja über unser Grundgesetz wacht…
Müsste nicht die Neuberechnung auf den erhöhten Regelsatz RÜCKWIRKEND zum Januar 2009, also dem Datum des BGH-Urteils, berchnet werden ?!