Wie erhalte die staatliche Zulage zur Riester Rente?

Wer einen Riester Renten Vertrag abschließt, der tut dies natürlich auch, um die staatliche Förderung in Höhe von bis zu 154,- Euro jährlich zu erhalten. Was viele jedoch oft vergessen: Die Zuschüsse müssen beantragt werden!

Dies geht über ein Formular, dass der Vertragspartner der Riester Rente zum Ende eines Jahres an den Riester Renten Versicherten schickt – dies kann sowohl dann die Bausparkasse sein, eine Bank oder eine Versicherung, je nachdem, wo die Riester Rente abgeschlossen wurde. Dieses Riester Renten Zuschuss Formular muss dann ausgefüllt an den Riester Renten Vertragspartner zurückgesandt werden, dieser leitet es dann weiter, so dass der Zuschuss berechnet und dann auf den Riester Renten Vertrag überwiesen und damit weiter angespart wird.

Nachdem es gerade in den ersten Jahren der Riester Rente immer zu einem großen „Vergessen“ kam und es auch als zu großen bürokratischen Aufwand gesehen wurde, jedes Jahr aufs Neue diesen Riester Renten Zulagen-Antrag auszufüllen, wurde dies geändert. Inzwischen kann ein Dauerzulagenantrag gestellt werden. Nur noch bei Änderungen muss dann ein neuer Antrag auf die Riester Renten Zulage gestellt werden.

Die Riester Rente ist übrigens die Private Altersvorsorge, die sich am meisten lohnt – aufgrund der staatlichen Förderung in Höhe von bis zu 154,- Euro je Riester Renten Vertrag, in Höhe von 185,- Euro je Kind im Haushalt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei Kindern, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden und werden, steigt diese Riester Renten Kinderzulage sogar auf 300,- Euro je Kind. Und seit dem Jahr 2008 gibt es auch einen so genannten Berufseinsteigerbonus bei der Riester Rente. Hierfür erhält jeder, der zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr einen Riester Renten Vertrag abschließt, einen einmaligen Zuschuss vom Staat in Höhe von 200,- Euro.