Wie teuer ist meine Geldanlage?
Informationsblätter geben kaum Auskunft
Erst vor kurzer Zeit hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins erneut gesenkt. Es sieht also nicht so aus, als würde die Niedrigzinsphase bald enden. Das bedeutet, wer sein Geld gewinnbringend anlegen möchte, muss unter Umständen höhere Risiken in Kauf nehmen – denn sichere Geldanlagen schaffen es momentan kaum auch nur die Inflation auszugleichen.
Informationspflicht für Vermögensanlagen
Aber in welche Vermögensanlage soll man investieren? Seit Juni 2012 gibt es für einige Formen der Geldanlage sogenannten Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB). Zu den betroffenen Anlageprodukten gehören geschlossene Investmentfonds sowie risikoreiche Finanzprodukte wie Genussrechte und Namensschuldverschreibungen. Laut finanzen.de sollen diese Informationsblätter auf nur drei DIN-A4-Seiten eine ganze Menge an Informationen bieten. So zum Beispiel welche Kosten, wie Verwaltungsgebühren, dem Anleger entstehen und wie sich diese auf die Rendite auswirken.
Drei Seiten müssen reichen
Auch das Verhältnis zwischen Renditeerwartungen und Sicherheit des investierten Kapitals sollen innerhalb der Kurzinformationsblätter erörtert werden. Ganz wichtig ist es dem Gesetzgeber hier, dass die Angaben nicht nur vollständig, sondern vor allem verständlich sind. Die drei DIN-A4-Seiten sollen dem Anleger das Finanzprodukt so gut erläutern, dass dieser sich nicht weiter in die Materie einlesen muss.
Informationsblätter sind ungenau und lückenhaft
Ob die bisher erstellten Informationsblätter diesen Anforderungen entsprechen, hat nun die Stiftung Warentest untersucht. Die Tester haben dabei mit Experten vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammengearbeitet. Schon der Erhalt der Informationsblätter gestaltete sich dabei als nicht so leicht wie vermutet. Denn obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, waren 17 von 67 Informationsblättern nicht auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters zu finden. Auf Nachfrage wurden der Stiftung Warentest die Blätter dann zwar zur Verfügung gestellt. Allerdings sollen Verbraucher die Infos ganz bequem und ohne großen Aufwand erhalten können, was hier nicht der Fall war.
Stiftung Warentest findet erhebliche Mängel
Die Tester haben insgesamt 24 Produktblätter inhaltlich untersucht. Dabei wiesen die VIBs erhebliche Mängel auf. Während ein Infoblatt zwar ein malerisches Bild des Hotels, in das investiert werden sollte, lieferte, fehlten grundlegende Informationen – so etwa, wo das Hotel überhaupt steht, wie hoch die Auslastung ist oder wie viele Zimmer es gibt. Die anderen Infoblätter sind größtenteils unverständlich, weisen Risiken und Chancen nur ungenau aus oder ähneln sich inhaltlich stark, so dass ein Vergleich kaum möglich ist.
Ziel bei fast allen Blättern verfehlt
Als einzig positives Beispiel nennen die Tester das VIB der Hannover Leasing beim Flugzeugfonds Flight Invest 50. Bei diesem erhalte der potentielle Anleger eine genaue Vorstellung davon, welche Risiken ihn erwarten, so dass er eine informierte Entscheidung treffen kann. Man kann nur hoffen, dass die anderen Anbieter ihre Informationsblätter nachbessern. Denn laut der Verbraucherschützer „verfehlen die neuen Kurzinformationsblätter ihr Ziel.“ Unter Umständen müsste der Finanzminister hier sogar strengere Vorgaben machen.