Willkommen im Lande der Enteignung – Bundeskabinett nickt Rettungsübernahmegesetz ab
Auf die Hypo Real Estate zugeschnitten, und nur bis Ende Juni dieses Jahres geltend – das Rettungsübernahmegesetz. Eine Enteignung also unter anderem, nicht ganz so hart klingendem Namen. Man mag es gut finden, oder auch nicht. Doch es wird wahrscheinlich endlich den Schindluder beenden, den der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate seit einer Weile mit unseren Steuergeldern treibt.
Voraussetzung einer „Rettungsübernahme“ ist laut dem neuen Gesetz das Scheitern aller vorherigen Maßnahmen. Die staatliche Übernahme sollte also nur eine ultimo ratio, das letzte Mittel, sein, wenn es dem Staat nicht anders möglich ist, zur Rettung einer Bank eine Kontrollmehrheit zu erlangen.
Zusätzlich zu dem neuen, extra für die Hypo Real Estate geschaffenen Rettungsübernahmegesetz werden die staatlichen Garantien für den Münchner Immobilienfinanzierer ausgeweitet. Ob es jedoch letztlich wirklich zu einer Enteignung kommen wird, hängt nun wohl hauptsächlich von dem Hauptinvestor der HRE, von JC Flowers ab.
Zusätzlich zu dem Enteignungsgesetz / Rettungsübernahmegesetz wurde vom Bundeskabinett beschlossen, die staatlichen Garantien für Banken von drei auf fünf Jahren auszuweiten. Trotz Bedenken der Union kann der Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin angeschlagenen Banken nun länger Geld in den Allerwertesten schieben. Ob diese Hilfe wirklich sinnvoll ist, wird man wohl erst in ein paar Jahren sagen können – dass die Banken aufgrund der Staatsgarantien billig an Geld kommen, bereits heute.