Zahlt die Kfz-Versicherung bei Feuerwerksschäden?
Was übernimmt die Teilkasko, was die Vollkaskoversicherung
Silvester steht vor der Tür und damit auch das Schrecken für so manchen Autofahrer. Herabfallende Rakete, Glasbruch durch ein Feuerwerk, all das kennen leidgeplagte Fahrzeughalter bereits. Doch was zahlt die Kfz-Versicherung bei Feuerwerksschäden?
Die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel dann, wenn eine Frontscheibe zu Bruch geht durch einen Feuerwerkskörper, und auch, wenn das Auto deshalb in Brand geraten sollte. Solche Schäden sind in den Versicherungsleistungen enthalten, die Explosionsschäden, Brandschäden und auch Glasbruch absichern.
Wenn das Auto hingegen durch herabfallende Raketen beschädigt wird, zahlt die Teilkasko nicht, hier kommt es nur zu einer Übernahme des Schadens, wenn das Fahrzeug über eine Vollkaskoversicherung abgesichert ist. Das Gleiche gilt auch für eine mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs.
Wie immer bei Schäden am Auto gilt es, die Versicherung schnell zu informieren und entsprechende Nachweise wie bspw. Fotos von dem Schaden gleich miteinzureichen.