Zahnersatz-Wahltarif von Gesetzlichen Krankenkassen oft nur zweite Wahl

Leistungen beim GKV Zahnersatz-Wahltarif sehr eingeschränkt

Die Zeitschrift Finanztest hat für ihre aktuelle Ausgabe den Zahnersatz-Wahltarif von Gesetzlichen Krankenkassen genauer angesehen und dabei festgestellt, dass dieser oft nur zweite Wahl ist. Laut Finanztest sind die Leistungen beim GKV Zahnersatz-Wahltarif sehr eingeschränkt.

Gesetzliche Krankenkasse: Wahltarife für Zahnersatz sind keine ideale Lösung

„Ein Zahnersatz-Wahltarif, wie er von acht gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird, ist laut der Zeitschrift Finanztest nur selten erste Wahl, um die Kosten beim Zahnarzt zu drücken. Denn die Leistungen sind sehr eingeschränkt, wie die Zeitschrift in ihrer Juli-Ausgabe ermittelte.

Die Zahnersatz-Wahltarife von sechs AOKs, der IKK Nord und der Knappschaft haben auch Vorteile: Man kann sie gegen einen Extrabeitrag abschließen und unmittelbar danach einen Heil- und Kostenplan vom eigenen Zahnarzt erstellen lassen. Lediglich die AOK Plus sieht eine Wartezeit von sechs Monaten vor. Doch weit kommt der Patient mit dem Geld aus so einem Wahltarif nicht. Es reicht allenfalls für den Zahnersatz, der der „Regelversorgung“ entspricht. Diese haben Kassen und Zahnärzteschaft für jeden Befund definiert.

Sonderwünsche wie zum Beispiel Kronen aus Keramik statt aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil zahlt der Patient weiter privat. Und der Wahltarif bringt nicht mehr als 250 Euro extra im ersten Jahr. Schon für eine Brücke der Regelversorgung über zwei oder drei Zähne wäre das zu wenig.

Für teuren Zahnersatz wie Implantate ist eine leistungsstarke private Zusatzpolice das Beste. Geht es nur um die Kosten der Regelversorgung, gibt es andere Lösungen. Zum Beispiel bieten etliche Kassen ihren Versicherten die Regelversorgung ohne Eigenanteil an, wenn sie bereit sind, bestimmte Zahnärzte aufzusuchen. Menschen mit sehr geringem Einkommen bekommen von ihrer Kasse auf Antrag ohnehin einen höheren Zuschuss zur Regelversorgung.

Der ausführliche Test Zahnersatz-Wahltarife ist in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online.“

Quelle Pressemitteilung: Finanztest