Zahngold verkaufen – Was ist Zahngold wirklich wert?
Zahngold ist meist kein reines Gold, sondern gemischt mit anderen Metallen. Die Dentallegierungen, wie man das Zahngold auch nennt, enthalten neben Gold oft auch Silber, aber auch Platin und Palladium können enthalten sein. Immer wieder enthalten Edelmetall-Dentallegierungen als Beimischung auch wertlose Metalle.
Der Goldankäufer hat deshalb nicht die Möglichkeit, einen Pauschalpreis für den Ankauf zu nennen, sondern ermittelt in der Wertbestimmung den Gehalt des Zahngoldes sowohl auf die enthaltenen Edelmetalle als auch auf ihr Gewicht.
In der Wertermittlung für das Zahngold wird dann eine Berechnung mittels der enthaltenen Edelmetalle und ihres Gewichts vorgenommen. Wenn der Wert bestimmt wurde, macht der Goldankäufer ein Angebot für den Verkauf des Zahngolds.
Gute Edelmetallprüflabore und seriöse Goldankäufer arbeiten hier auch sehr sauber und korrekt. Hierbei sollte jedoch nicht darauf geachtet werden, wer die meiste Werbung macht, sondern es sollte mehr Gewicht auf den Ablauf des Goldankaufs und die Prüfung des Zahngolds gelegt werden.
Es kann aber auch der Zahnarzt gefragt werden, bspw. wenn ein Angehöriger verstorben ist, wo sich das Zahngold am besten verkaufen lässt. Wer das Gold nicht entfernen lässt vor der Beerdigung, muss übrigens leider mehr als ihm lieb ist, damit rechnen, dass sich jemand das Zahngold des Verstorbenen sowieso unter den Nagel reißt, ohne das Wissen und ohne die Erlaubnis der Verwandten. Außerdem kann das verkaufte Zahngold dabei helfen, die Beerdigungskosten zum Teil zu tragen, was ein wichtiger Faktor ist in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage.
Nach meinen Recherchen wird das Zahngold für eine Beerdigung (zur Ruhe Betten des Verstorbenen in einem Sarg auf dem Friedhof) nicht entfernt und verbleibt daher eben im Gebiss, es sei denn die Angehörigen bitten ausdrücklich um Entfernung.
Vor einer Einäscherung wird das Zahngold ebenfalls nicht entfernt. Bei der Verbrennung wird der Goldanteil des Zahngoldes flüssig, erkaltet danach wieder und wird dann von der Asche getrennt aufbewahrt. Die Angehörigen können sich das dann aushändigen lassen, sofern sie das wünschen.
Bitten die Angehörigen nicht darum, so wird der Erlös seitens des Krematoriums für einen guten Zweck (z.B. Denkmalpflege) gespendet. Sicher gibt es Fälle, wo das Zahngold „veruntreut“ wird, aber die Regel ist das nicht.
Im Trauerfall werden sich wohl die wenigsten Angehörigen um das Zahngold kümmern wollen. Da hat man ganz andere Dinge zu tun und im Kopf. Derartige Gedanken tauchen meist erst lange nach der Beerdigung auf. Wenn Fragen auftreten, sollte man sich direkt an den zuständigen Bestatter oder das Krematorium wenden.
Außerdem bringt der Verkauf von Zahngold in kleinen Mengen in den meisten Fällen nicht wirklich viel ein. Daher wird Zahngold gerne auch für den guten Zweck gespendet. Wie ich gehört habe, soll die Spendenbereitschaft bei Zahngold allerdings in den vergangenen Jahren nachgelassen haben.
Danke für Ihren Kommentar, Frau Eichenseher. Natürlich wird, so sieht es eigentlich der Anstand vor, das Zahngold nur dann entfernt, wenn die Angehörigen dies so in Auftrag geben. Leider sieht die Realität manchmal anders aus, und vor allem ohne das Wissen der Angehörigen. Wie es in jeder Branche schwarze Schafe gibt, so auch unter den Bestattern. Dies ist Grund genug, sich auch mit dem Thema Zahngold bei Verstorbenen zu beschäftigen.
Der Artikel hier ist zwar schon ein wenig älter, aber, wie nur ein kurzer Blick ins Internet zeigt, bei weitem kein Einzelfall.
Und wenn man so was liest, da kommt der Gedanke auf: Lieber spende ich, als dass sich jemand Anderes an dem bereichert, was mein Angehöriger (in diesem Fall als Zahngold im Mund) besessen hat…
Leider jedoch ist auch bei eben diesen „spenden Anbietern“ nicht gegeben das sich nicht wer bereichert, wer weis schon wieviel vom wert des zahngoldes wirklich gespendet wird bzw. am ende auch bei bedürftigen Landet.
Ich denke die Kette von zulieferern etc. sorgt dafür das man wohl am besten Großmutters zahngold selbst verkauft und einem Wirklich bedürftigen in die Hand gibt, da hat man wenigstens KONTROLLE wieviel vom wert in wessen tasche landet, einfach beim Zahnartzt lassen gibt ja nun so gar keine Gewissheit wo es landet 😉
Grüße
Objektiv gesehen, würde ich sagen, dass der Verkauf von Zahngold, das aus dem Mund einer verstorbenen Person entfernt wurde, nach der Reinigung ein ganz normaler Verkaufsvorgang ist.
Rein subjektiv möchte ich allerdings nicht, dass ein von mir geliebter Mensch nach seinem Tod vor einer Erdbestattung Teile seines Gebisses abgeben muss. Für mich wäre das Leichenfledderei. Trotz Finanzkrise nehme ich doch an, dass diese Auffassung von vielen anderen Menschen geteilt wird. Was die Einäscherung angeht, dort wird das Gold sowieso von der Asche getrennt. In dem Fall hätte ich persönlich keine Einwände gegen eine Spende des Zahngoldes.
Schwarze Schafe in der Bestatter-Branche, die sich bereichern, gibt es sicherlich immer wieder einmal. Aber ich würde keinesfalls soweit gehen, sämtliche Bestatter und Mitarbeiter in Krematorien aufgrund der bekanntgewordenen Fälle unter Generalverdacht zu stellen.
Ich sehe definitiv Aufklärungsbedarf beim Thema Zahngold und zwar weit über den finanziellen Aspekt hinaus.
Es geht ja auch nicht um Leichenfledderei oder einen Generalverdacht. Wir als Redaktion finden, dass dies ein wichtiges Thema ist, an dem man nicht vorbeigehen kann. Und das vor allem auch unsere Leser interessiert. Wie der Einzelne selbst handelt, ist dann immer auch seine persönliche Entscheidung.
Wenn wir von einer heute gebräuchlichen Dentallegierung ausgehen, dann schwanken die Gold-Feingehalte zwischen 50 und 80 Prozent. Das heißt, eine satt-gelbe Krone (angenommener Goldgehalt 75 Prozent), die 5 Gramm Gesamtgewicht hat, enthält 3,75 Gramm reines Gold. Das entspräche einem Wert von rund einhundert Euro (Kurs vom 08. März 2010).
Dieses Geld wird der Verkäufer jedoch nirgendwo erhalten – schließlich verkauft er eine (Dental-)Legierung und kein Feingold! Die Kosten der Scheidung zuzüglich der Kosten für die Probe trägt anteilig der Verkäufer. Diese Kosten entstehen völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer bei einem Händler oder einer Scheideanstalt verkauft. Die Höhe der Kosten variieren jedoch – je nach Ankäufer.
Wenn der Verkäufer z. B. 75 Euro für die Krone erhält, dann hat er ein Geschäft gemacht, mit dem er durchaus zufrieden sein kann.
Warum schreibe ich das alles – nun, die Berichte über Zahn- und Altgold lassen in der Regel eines vermissen: Zahlen. Und um die geht es ja letztlich. Ab wann also davon gesprochen werden kann, dass Zahngold einen Teil der Beerdigungskosten trägt, kann sich anhand der oben stehenden Rechnung jeder Leser selbst ausmalen. Das ist sicher ganz nach persönlicher Situation sehr unterschiedlich…
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Das es in jedem Gewerbe „Schwarze Schafe“ gab, gibt und immer geben wird, ist jedem von uns bewusst. Das Bestatter-Gewerbe ist gewiss kein leichtes, jedoch „wimmelt“ es dort gewiss nicht vor unredlichen Menschen – ganz im Gegenteil, soweit ich hier subjektive Erfahrungen einbringen kann.
Der Verkauf von Zahngold kann in der Tat durchaus lukrativ sein. Ob es statthaft ist, darauf möchte ich nicht eingehen. Ich möchte vielmehr darauf hinweise, dass jeder Interessant aufpassen sollte, dass er vorher einen Preis genannt bekommt. Dies meine ich besonders im Hinblick an den Postverkauf. Man sollte an absolut keinen Anbieter, auch wenn er noch soviel Fernsehwerbung macht blind Gold verschicken, das einen großen Wert darstellt. Also immer zuerst eine Preisauskunft einholen.