ZIM Förderprogramm zur Innovationsförderung
Im vergangenen Jahr wurde das ZIM Förderprogramm zur Innovationsförderung erneut von der Bundesregierung an den Start gebracht. Verwaltet wird das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand vom BMWi, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, und bietet bundesweit Förderung für mittelständische Unternehmen an. Das ZIM ist branchenoffen, und kann entweder von einem einzigen Unternehmen, einem Unternehmensverbund oder von Forschungseinrichtungen im Rahmen von Projekten durchgeführt werden.
Durchgeführt werden können eine beliebige Anzahl von ZIM-Projekte, der Zuschuss, den es aus dem ZIM Förderprogramm zur Innovationsförderung gibt, muss nicht zurückgezahlt werden. Mit der Hilfe des branchenoffenen Förderprogramms und dessen finanziellen Mitteln ist es möglich, im Jahr erhebliche Anteile an den Forschungskosten und Entwicklungskosten einzusparen.
Beratungsunternehmen wie Dorucon helfen dabei, den Antrag zu stellen, und die mögliche Förderungshöhe zu berechnen. Antragsberechtigt beim ZIM sind Unternehmen, die eine Niederlassung in Deutschland haben und bis zu 500 Mitarbeitern. Bei der Förderungsberechtigung gibt es zudem eine maximale Bilanzsumme und einen maximalen Jahresumsatz. Eine besondere Förderung erhalten beim ZIM Förderprogramm zur Innovationsförderung Unternehmen, deren Mitarbeiteranzahl unter 50 Personen liegt.
Die Fördersumme beim ZIM liegt bei maximal 209.000 Euro für Tätigkeiten in der Forschung und Entwicklung, dazu kommen maximal 25.000 Euro, um die Innovation, die gefördert wurde, zu vermarkten. Wie hoch die Fördersumme am Ende tatsächlich ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie unter anderem die Unternehmensgröße und den Standort und den Umfang des Projekts.